Deutschsprachige Betriebsanleitung

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  • Hallo SiFas,

    in der neuen EU-Maschinenrichtlinie, die seit 29.12.2009 verbindlich ist, wird explizit für in Deutschland in Verkehr gebrachte Maschinen eine deutschsprachige Betriebsanleitung gefordert.

    Nun haben wir einen Lieferanten aus den USA, der zwar eine CE-Kennzeichnung anbringt und die Konformitätsbescheinigung ausstellt, aber die deutschsprachige Betriebsanleitung verweigert. Was tun???
    - Verzicht auf die Maschine???
    - Anzeige bei der Gewerbeaufsicht???
    - eigene Übersetzung???

    Wer hat ein ähnliches Problem?
    Gruß, Niko.

    Zitat:
    EU-Richtlinie 2006/42/EG, Anhang 1, 1.7.4. Betriebsanleitung:
    Jeder Maschine muss eine Betriebsanleitung in der oder den Amtssprachen der Gemeinschaft des Mitgliedstaats beiliegen, in dem die Maschine in Verkehr gebracht und/oder in Betrieb genommen wird.
    Die der Maschine beiliegende Betriebsanleitung muss eine "Originalbetriebsanleitung" oder eine "Übersetzung der Originalbetriebsanleitung" sein; im letzteren Fall ist der Übersetzung die Originalbetriebsanleitung beizufügen.

    Abweichend von den vorstehenden Bestimmungen kann die Wartungsanleitung, die zur Verwendung durch vom Hersteller oder von seinem Bevollmächtigten beauftragtes Fachpersonal bestimmt ist, in nur einer Sprache der Gemeinschaft abgefasst werden, die von diesem Fachpersonal verstanden wird.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

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  • Wir haben auch eine Maschine aus den USA. es ist aber kein Massenartikel, das sind spezial Maschinen. Die haben uns auf Anforderung eine Deutsche Bedienungsanleitung erstellt und auch eine Deutsche Konformitätserklärung. Zuerst wollten Sie auch nicht, aber als wir Ihnen dann gedroht haben das an das Gewerbeaufsichtsamt zu melden und dafür zu sorgen, dass Sie in Deutschland keine Maschinen mehr verkaufen, dann ging es auf einmal.

    Mit oberschwäbischen Sicherheitsgrüßen
    Ritschi

    Ich denke, also bin ich. Und ab jetzt Frührentner.|?

  • Hallo,

    die Lieferung einer deutschen Bedienungsanleitung gehört für mich zur Erfüllung des Kaufvertrages und erst wenn dieser vollständig erfüllt ist, sollte die Lieferung auch bezahlt werden.

    Gruß

    Puma

  • Zitat

    Original von Rigesa
    ... aber als wir Ihnen dann gedroht haben das an das Gewerbeaufsichtsamt zu melden...
    Ritschi

    Hallo Oberschwabe,

    habt ihr das Thema beim Gewerbeaufsichtamt hochgebracht? Wie reagierte oder hätte das Amt reagiert?
    Gruß vom Honoratioren-Schwaben.


    Hallo puma,

    der Hersteller sagt (und schreibt) uns ja schon lange vor dem Liefertermin, dass er keine deutsche Betriebsanleitung liefern wird. Damit haben wir auch juristisch nicht wirklich ein Druckmittel.
    Außer, das Gewerbeaufsichtsamt hilft uns. Und da bin ich mir halt nicht so sicher, ob uns das Amt hilft - oder uns in die Pfanne haut (Betreiberpflichten).

    Dazu kommt noch, dass es sich um eine spezielle Analyse-Anlage handelt. Und weltweit gibt es nur drei Hersteller für diese Anlagen, zwei in USA, einer in Japan.
    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Wenn Ihr die Maschine selber aus den USA importiert, dann seid Ihr schnell auch der Inverkehrbringer in Europa und somit Verantwortlich für die Betriebsanleitung etc.

    mfg, Rolf

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  • Hallo Niko.

    Da wir uns zuerst an den Importeur bzw. Deutschen Hänlder gewandt haben, ging nach der Drohung alles ziemlich schnell.
    An das Gewerbeaufsichtsamt, habe ich mich nicht gewandt, denn es ging dann ja.

    Mit oberschwäbischen Sicherheitsgrüßen
    Ritschi

    Ich denke, also bin ich. Und ab jetzt Frührentner.|?

  • Hallo zusammen,

    hatte vor einigen Jahren so ein Problemchen mit einer japanischen Firma wegen einem SIDA. Ein Anruf mit Hinweis auf die Gefahrstoffverordnung hat gereicht.
    Innerhalb von 2 Wochen waren die SIDA in verständlicher Sprache (DEUTSCH) zur Verfügung.

    lg Dental

    Deine Freiheit hört dort auf, wo die des anderen anfängt.