beitragsrabatt bei der bg

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  • hallo
    ich habe mal gehört, das wenn eine firma ein jahr keinen arbeitsunfall
    hat, 5% beitragsrabatt bei der guv hat
    ist das richtig?
    wo kann man das nachlesen
    wir sind bei der bg verkehr versichert

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  • Hallo Sibevio,

    der Beitragssatz ist von der Eigenbelastungsziffer abhängig. Diese Ziffer errechnet sich aus den meldepflichtigen Arbeitsunfällen, den berufsbedingten Erkrankungen, den Berufskrankheiten und BG-Verrentungen, die im Betrieb in den letzten 5(?) Jahren angefallen sind.

    Nachlesen kann man dies im Beitragsbescheid der BG.
    Noch einfacher ist es, den TAB einzuladen und sich von ihm/ihr den Beitragsbescheid erklären zu lassen.

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Hallo Sibevion Hallo Niko

    Beitragsrabatt mit 23 % möglich wenn die BG ETEM in den letzten 5 Jahren keinerlei Aufwand mit dem Betrieb hat.
    Bei Bau BG ähnlich, ansonsten die BG einfach mal anrufen.
    Ich nutze das ganze auch zu Werbezwecken. Alle Kunden die schon länger bei mir in Betreuung sind haben die Rabatte erreicht.
    Ist bares Geld für den Unternehmer. Auch so kann man (oder Frau) sich teilweise bezahlt machen.
    Gruß Dental

    Deine Freiheit hört dort auf, wo die des anderen anfängt.

  • Moin zusammen,

    zu diesem Thema hab´ich auch ein paar Fragen, denn ich schlage mich gerade mit unserem Beitragsbescheid herum, ohne wirklich weiterzukommen.

    @ Niko.
    Du schreibst, dass die Anzahl der meldepflichtigen Unfälle eine Rolle spielt.
    Eine Antwort auf meine Fragen bei der BG war, dass eine Zusatzzahlung zum "normalen" Beitrag von den Aufwendungen der BG innerhalb der letzten 2 Jahre zu Grunde gelegt wird. Das verstehe ich aber so, dass nicht die Anzahl der Unfälle, sondern die daraus resultierenden Kosten über Rabatt oder Zuzahlung entscheiden. Übertrieben ausgedrückt kann eine Firma im Jahr 100 meldepflichtige Unfälle haben, die die BG kaum belasten (und sich nicht negativ auf den Beitrag auswirken) und andererseits nur einen einzigen (schweren und für die BG teuren) Unfall im Jahr haben, der sofort ins Geld geht. ?( ?(

    Ich hab mir die aufgewendeten Kosten unserer BG in den letzten 2 Jahren geben lassen. Da sind die Namen der Verunfallten und die aufgewendeten Kosten aufgeführt. Aber überprüfen kann ich das nicht wirklich. :evil:

    Kann man das Ganze nicht irgendwo nachlesen, vor allem die Regelungen über Rabatte oder Zuzahlungen, ohne bei der BG auch nur halbe Antworten zu bekommen?

    Ich hoff auf ein paar Tipps von Euch.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

    • Offizieller Beitrag

    ... tipp

    jede BG hat ihre SATZUNG !!

    Einfach mal geben lassen und hier mal nachlesen.

    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)

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  • Zitat

    Original von nj1964
    Ich hab mir die aufgewendeten Kosten unserer BG in den letzten 2 Jahren geben lassen. Da sind die Namen der Verunfallten und die aufgewendeten Kosten aufgeführt. Aber überprüfen kann ich das nicht wirklich.


    Hallo nj1964,

    ich lasse mir die Quartalslisten schicken und prüfe so zeitnah die uns belasteten Unfälle.

    Bei der BG ETEM lautet die Regelung zum Beitragsnachlass fogendermaßen:

    Der Erfolg Ihrer Prävention führt unmittelbar zu finanziellen Vorteilen. Der Beitragsnachlass wird als Prämie für geringe Unfallbelastung direkt mit dem Umlagebeitrag verrechnet.

    Eine weitere Nachlasskomponente soll die Motivation von Belastungsbetrieben erhöhen, sich stärker bei der Unfallverhütung zu engagieren. Das Nachlassverfahren ist in § 28 der Satzung geregelt.

    So funktioniert der Beitragsnachlass:
    Es wird für jedes Umlagejahr eine durchschnittliche Belastung aller Mitgliedsbetriebe festgestellt; diese wird in einem Prozentwert ausgedrückt, z.B. 25%. Dieser Wert heißt Durchschnittsbelastungsziffer (DBZ)
    Für jeden einzelnen Betrieb wird die individuelle Belastung ermittelt. Sie ergibt sich aus den Kosten der Unfälle im Verhältnis zum BG-Beitrag. Auch dieser Wert (Eigenbelastungsziffer = EBZ) wird als Prozentwert ausgedrückt.
    Betriebe, die unter dem Durchschnittswert liegen, erhalten einen Nachlass, abgestuft danach, um wie viel sie besser sind als der Durchschnitt.

    Beispiel: DBZ = 25%, EBZ = 10%, Nachlass = 15%

    Wegeunfälle (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 SGB VII) bleiben kraft Gesetzes unberücksichtigt, weil das Unfallgeschehen in diesem Bereich ohne Beziehung zum Unfallrisiko des Unternehmens steht und der Einflussnahme des Unternehmers entzogen ist (§ 162 Abs. 1 Satz 2 SGB VII).

    Unfälle infolge höherer Gewalt bleiben nach § 28 Abs. 1 Nr. 6 der Satzung bei der Nachlassberechnung unberücksichtigt. Unfälle durch alleiniges Fremdverschulden werden nach Sachverhaltsaufklärung und Meldung durch den betroffenen Betrieb ebenfalls von der Nachlassberechnung ausgenommen.

    Berufskrankheiten und Betriebswegeunfälle fließen gemäß der Satzung in die Berechnung mit ein.

    Das Nachlassverfahren bietet den finanziellen Anreiz, sich für alle Maßnahmen der Unfallverhütung intensiv einzusetzen. Immerhin rund 1/4 des Beitrages lässt sich auf diese Weise einsparen.

    Mehr Motivation zur Unfallverhütung: Erweitertes Beitragsnachlassverfahren für Belastungsbetriebe

    Bei einzelnen Gewerbezweigen ist es sehr schwierig, die Unfalllast so stark abzusenken, daß die Betriebe vom Beitragsnachlass profitieren können. Damit deren Anstrengungen um mehr Sicherheit und erfolgreiche Unfallverhütung honoriert werden können, wurde das Beitragsnachlassverfahren für "Belastungsbetriebe" ergänzt:

    Betriebe, die (obwohl sie keinen Nachlass nach der bisherigen Regelung bekommen) zwei Jahre hintereinander eine gesunkene Eigenbelastungsziffer aufweisen, erhalten einen Nachlass.

    Der Nachlass berechnet sich nach dem durchschnittlichen Rückgang, ausgedrückt in Prozent, höchstens jedoch 10%.

    Beispiele für die neue Regelung:
    Beispiel 1: Der Betrieb hat im Jahre 2005 eine Eigenbelastung von 80%, 2006 eine von 75% und 2007 eine von 72%; der Betrieb erhält einen Nachlass von 4% (der durchschnittliche Rückgang beträgt in den beiden Jahren 4%).
    Beispiel 2: Der Betrieb hat im Jahre 2005 eine Eigenbelastung von 80%, 2006 eine von 65% und 2007 eine von 35%; der Betrieb erhält den maximal möglichen Nachlass von 10%.
    Beispiel 3: Der Betrieb hat im Jahre 2005 eine Eigenbelastung von 50%, 2006 eine von 35% und 2007 eine von 22%; der Betrieb erhält den maximal möglichen Nachlass von 10%, obwohl er auch nach dem bisherigen Nachlass-System einen Nachlass in Höhe von 3% erhalten könnte. Die für den Betrieb günstigere Lösung kommt zum Zuge.

    Zitat

    Alles klar? ;)


    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Moin zusammen.

    Danke Peter und vor allem Niko.

    Jetzt kommt endlich Licht in die Sache. Eine so logische Erklärung hätte ich eigentlich von meiner BG erwartet, aber vielleicht hab´ ich da die falschen Leute gefragt.

    Wie auch immer... Ich habe Dank Euch den Ansatz den ich gesucht habe.


    Grüße aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.