FASI und Unternehmerpflichten?

ANZEIGE
ANZEIGE
  • ANZEIGE
  • ...was Du gelernt hast Axel aber das eine schließt das andere nicht aus. Ob eine solche Konstellation immer glücklich ist, Stichwort: "Interessenskonflikt", steht auf einem anderen Blatt.

    Da sich nicht jedes Unternehmen eine Sicherheitsfachkraft in Vollzeit leisten kann ist es sogar eher die Regel, dass diese Funktion von Mitarbeitern wahrgenommen wird, die auch unternehmerische Pflichten tragen.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Dem schließe ich mich an.
    Es ist nicht gerade günstig.
    Wobei es doch einen Unterschied zwischen Unterternehmerverantwortlichkeiten und Führungsaufgaben gibt. Denn EINER gibt das Geld und legt fest, während der andere die Festlegungen durchzusetzen hat.
    So gesehen dürfen wir davon ausgehen, dass wir so einigermaßen den selben Stoff gelernt haben.
    A.

  • ANZEIGE
  • wie der Betrieb strukturiert ist.

    Es soll ja durchaus Betriebe geben, wo Arbeitsschutz Chefsache ist.
    Und dann macht es Sinn, dass der Chef auch SiFa ist.

    Andererseits habe ich auch einmal einen Betrieb auditiert, bei dem es Voraussetzung für Abteilungsleiter (und höher) ist, als SiFa gearbeitet zu haben.

    Und dann gibt es ja auch noch das Unternehmermodell. Der eine oder andere Unternehmer sagt sich - wenn schon, denn schon - und macht statt der Spar-Unternehmerschulung gleich die SiFa-Ausbildung.

    Der Interessenkonflikt ist durchaus gegeben. Aber in Betrieben, wo Arbeitsschutz Chefsache ist, läßt sich damit ganz gut leben.
    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • ...nochmal Einspruch einlegen Axel.

    Es gibt leider keinen Unterschied sondern einen direkten Zusammenhang zwischen Unternehmerpflicht und Führung. Übernahme von Führungsaufgaben ist nämlich orginäre Übertragung von Unternehmerpflichten. Ebenso ist Führungsverantwortung ohne Budgetverfügbarkeit keine rechtsverbindliche Aufgabe. Wenn Dir die Mittel fehlen eine Dir übertragene Pflicht auch umsetzen zu können, ist diese Pflichtenübertragung eben haltlos.

    Wenn also ein Unternehmer unbedingt selbst bestimmen will, so kann er das natürlich tun. Dann ist er allerdings auch für die Durchsetzung verantwortlich. Will er sich dieser Aufgabe entledigen, so kann er diese deligieren - allerdings nicht nur die Pflichten sondern dann gehören da auch die entsprechenden Rechte zu.

    SChönes WE zusammen.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Zitat

    Original von Niko
    wie der Betrieb strukturiert ist.

    Es soll ja durchaus Betriebe geben, wo Arbeitsschutz Chefsache ist.
    Und dann macht es Sinn, dass der Chef auch SiFa ist.

    Andererseits habe ich auch einmal einen Betrieb auditiert, bei dem es Voraussetzung für Abteilungsleiter (und höher) ist, als SiFa gearbeitet zu haben.

    Und dann gibt es ja auch noch das Unternehmermodell. Der eine oder andere Unternehmer sagt sich - wenn schon, denn schon - und macht statt der Spar-Unternehmerschulung gleich die SiFa-Ausbildung.

    Der Interessenkonflikt ist durchaus gegeben. Aber in Betrieben, wo Arbeitsschutz Chefsache ist, läßt sich damit ganz gut leben.
    Gruß, Niko.

    genauso sieht es bei mir aus ! Ich bin Juniorchef und SIfa in Ausbildung! mit meinem Vater diskutiere ich sowieso dann ist die Sicherheit nur ein weiters Thema :D

    Die Umod Modelle hab ich auch erst gemacht (3Stück) mein TAB hat mich dann zur SIFA Ausbildung gebracht - super Idee!

    Mut zur Lücke!