Hallo,
in Zusammenhang mit der freiwilligen Vorsorgeuntersuchung
G 25 "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (alle 3 Jahre) " besteht die Frage, ob man diese als Pflichtuntersuchung einführen kann.
Der ext. Betriebsarzt vertritt die Auffassung, daß man dies über die Einführung einer Betriebsvereinbarung festlegen kann. Ist diese BV nur möglich, wenn man einen Betriebsrat hat? Oder kann der Betrieb einfach festlegen, daß die G25 Pflicht ist, da im Betrieb vielfach mit Gefahrstoffen gearbeitet und man sicher sein will, daß sich niemand mit einem Alkoholproblem hinters Steuer setzt?
Sicher ist das keine Garantie, daß es nicht doch jemand tut, aber wo keine Aufsicht über die Fahrtüchtigkeit ist, macht jeder schneller was er will.
Gruß Frank