Betriebsvereinbarung ohne Betriebsrat?

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  • Hallo,
    in Zusammenhang mit der freiwilligen Vorsorgeuntersuchung
    G 25 "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (alle 3 Jahre) " besteht die Frage, ob man diese als Pflichtuntersuchung einführen kann.
    Der ext. Betriebsarzt vertritt die Auffassung, daß man dies über die Einführung einer Betriebsvereinbarung festlegen kann. Ist diese BV nur möglich, wenn man einen Betriebsrat hat? Oder kann der Betrieb einfach festlegen, daß die G25 Pflicht ist, da im Betrieb vielfach mit Gefahrstoffen gearbeitet und man sicher sein will, daß sich niemand mit einem Alkoholproblem hinters Steuer setzt?

    Sicher ist das keine Garantie, daß es nicht doch jemand tut, aber wo keine Aufsicht über die Fahrtüchtigkeit ist, macht jeder schneller was er will.

    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

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  • Hallo Frank,
    eine BV kann nur zwischen BR und Arbeitgeber abgeschlossen werden. Alles weitere regelt dann das BetrVG. Gibt es keinen BR, gibt es auch keine BV. Um die G 25 ohne BR zur „Pflicht“ zu machen, gäbe es zwei Möglichkeiten. Die Notwendigkeit begründet sich aus der Gefährdungsbeurteilung, oder es wird dies mit dem AN speziell in jedem einzelnen AV geregelt.
    Die Begründung der Notwendigkeit aus der Gebu sollte man möglicherweise rechtlich abklopfen lassen. Auch die BG hat man hier sicherlich auf seiner Seite. Die BGI 784 gibt noch ein paar Infos. Außerdem das: Link BGF
    Nur die Argumentation, dass man vermeiden will, dass jemand „voll“ hinterm Steuer sitzt, wird dazu nicht reichen.

    P.S.: 5 % aller AN haben mindestens ein Problem mit Alkohol (oder ketzerisch gesagt: wohl eher ohne. Sorry...) Also kannst du statistisch gesehen getrost davon ausgehen, dass auch AN aus deinem Unternehmen dabei sind. Das bekommt man nicht über die G 25 raus.

    Viele Grüße
    Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
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    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois

  • Hallo Martina,
    danke erstmal für die gute Info. Daß man das Alkoholproblem nicht direkt über die G25 rausbekommt, ist schon klar. Die alte Betriebsärztin ließ sich von deiner ketzerischen Bemerkung, vorgebracht von einem Gablestaplerfahrer, nicht abbringen, auf das grüne Blatt "keine gesundheitlichen Bedenken" anzukreuzen.
    Und das kann es ja wirklich nicht sein.
    Gruß Frank

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  • Hallo Frank,
    so sollte das auch nicht rüber kommen, dass man dem Problem durch die G 25 zu Leibe rücken kann. ...sorry.
    Das mit dem Alkohol ist so ein "ganz besonderer Drahtseilakt". Und: es gibt natürlich immer solche und solche Betriebsärzte. Dass da aber einer allein (in der Betriebsorganisation) nach vorn prescht, ist eher selten - und wohl auch eher wenig von Erfolg gekrönt. Das muss gut durchdacht, vorbereitet, auf den jeweiligen "Fall" zugeschnitten und optimal - na ich sag mal "abgearbeitet"- werden. Sonst ist es schade um die Energie....

    Viele Grüße
    Martina

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    Andre' Maurois

  • Hallo Martina,
    tja die Betriebsärztin hat es erwähnt, daß man das in eine Betriebsvereinbarung reinschreiben kann. Also sagte mein Chef zu mir "Schreiben Sie mal eine!". Das es nicht soo einfach ist, wie Vorgesetzte es sich vorstellen, war mir ja schon vorher klar. Wir werden das alles noch mit der BG durchsprechen.
    Gruß Frank

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  • Zitat

    Original von Martina111
    Das mit dem Alkohol ist so ein "ganz besonderer Drahtseilakt". Und: es gibt natürlich immer solche und solche Betriebsärzte.


    Deswegen gilt ja die Definition
    "Ein Alkoholiker ist jemand, der mehr trinkt als sein Arzt."
    :44:

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Die Antwort auf meine Frage lautet:

    Man erstellt eine Betriebsvereinbarung auf der Grundlage der "BGI 504-25" und der "Hinweise zur gestaltung betrieblicher Vereinbarungen zur Anwendung des G25" 2005 der BG Bahnen.

    Die genaue Vorgehensweise welche Maßnahmen zu ergreifen sind, sollte sich ein MA als nicht tauglich erweisen, sind natürlich mit der betriebsärztlichen Betreuung abzusprechen.

    Letztendlich kann es nicht im Sinne der Sicherheit und der Betriebsleitung sein, wenn jemand untauglich mit einem Flurförderzeug einen Material- oder gar Personenschaden verursacht. Schließlich hat die Betriebsleitung die Verantwortung dafür, daß nur taugliche MA die Tätigkeiten ausführen. Anderfalls wäre es fahrlässig. Und wie das endet kann man sich vorstellen.

    Gruß Frank

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  • Hallo Frank,
    sorry, aber das ist leider nicht die Antwort auf deine Frage, jedenfalls so lange nicht, wie ihr keinen BR habt.
    Lies dich bitte mal durch die, von dir erwähnten Schriften. Für eine BV brauchst du einen BR, sonst gibt es keine. Außerdem muss hier unbedingt ein Zusammenspiel mit der Gefährdungsbeurteilung stattfinden. Man kann nicht alle über einen Kamm scheren.

    Noch was: deiner Argumentation folgend, dass Maßnahmen mit dem BA abzusprechen sind....Was will der BA machen, wenn der MA für nicht tauglich „erklärt“ wird? Stellt er die rausgeflogenen MA dann ein? Das muss doch intern geklärt werden.
    Zweifelsohne, muss Sicherheit usw. sein...., da rennst du bei mir offene Türen ein, aber es gibt auch noch AN, die man nicht flächendeckend verteufeln kann, nur weil 2/ 3 Leute ein Alkoholproblem haben. (hier sollte es Regelungen durch eine weitere BV geben)
    Ich bin kein BR- Fan...., aber im Sinne der Betriebsleitung ist das eine, im Sinne der AN, das andere. Ein Mittelmaß zu finden, das ist die Kunst!
    Ich finde die Vorgehensweise bedenklich. Sei mir bitte nicht böse, aber du solltest womöglich Obacht geben, dass du nicht vor eine Karre gespannt wirst, die du nicht überschaust und nicht beherrschen kannst. Sprich das mal mit deiner Sifa durch!!!

    VG Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
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    Andre' Maurois

  • Hallo Martina 111 kein BR-Fan?

    Das sind doch ganz liebe Zeitgenossen.
    Man kann dazu eine Betriebsvereinbarung machen, aber dies würde ich der Geschäftsleitung und dem BR überlassen.

    Will der GF eine Betriebsvereinbarung dann sollte Er dies mit dem BR verhandeln.

    Man könnte dies unter Ordnung im Betrieb packen, wobwi dann hier bestimmt der BR etwas zu mopern hat.


    Ist in dieser Firma Alkohol während der Arbeit erlaubt?.
    Hier kann der Chef einhacken.

    LG Akira.

    Am Puls der Zeit

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  • Hallo Martina,
    Keine Panik! Ich meinte natürlich eine

    Betriebsregelung keine Betriebsvereinbarung! Mein Fehler! :74:

    Außerdem werden bei uns keine MA entlassen, nur weil sie evtül nicht für die FFZ-Bedienung tauglich sind. Die haben hier noch andere Aufgaben! Meine Sifa weiß über die Planungen selbstverständlich Bescheid. Außerdem wo sollen AN flächendeckend verteufelt werden?

    Es geht uns nur darum, daß die G25 nicht als freiwillig eingestuft wird, sondern aufgrund der besonderen Gefährdungen im Betrieb (siehe Gefährdungsbeurteilung!) mit Hilfe einer Betriebsregelung als Pflichtuntersuchung gehandhabt wird. Mehr nicht.

    Außerdem will man ja einen konkreten Anhaltspunkt haben, um Mitarbeitern mit Alkohol-Problem konkret eine Hilfe anzubieten, damit ihre Arbeitskraft im Betrieb erhalten bleibt und die Sicherheit stimmt.

    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Zitat

    Original von Akira
    Hallo Martina 111 kein BR-Fan?
    Das sind doch ganz liebe Zeitgenossen.
    ....

    Hallo Akira!, naja....20 Jahre AS sind Zeit genug, um da so seine Erfahrungen zu sammeln. Aber es ist wie immer im Leben, es gibt solche und solche... Und deshalb stehe ich den BR`s ganz offen und unvoreingenommen gegenüber, ...aber durchaus darum wissend, wie es optimal laufen kann, aber auch, wie es ein BR richtig vergeigen kann.

    LG Martina
    _________________________________________________________


    Zitat

    Original von Frank_sibe
    Hallo Martina,
    Keine Panik! Ich meinte natürlich eine

    Betriebsregelung keine Betriebsvereinbarung! ....


    Hallo Frank,
    viel Erfolg dabei!

    VG Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
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    Andre' Maurois