Wiederholungsprüfung BGV A3 + DIN VDE 0100 Teil 600
wie regelt ihr das ?
Wiederholungsprüfung BGV A3 + DIN VDE 0100 Teil 600
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Manfred -
29. September 2009 um 09:45 -
Erledigt
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Hallo
dafür ist die Geschäftsführung verantwortlich.
Als Sifa kann man ja beratend auf die Fristen hinweisen.
mfg
Sami
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wie sind denn die Fristen , ich lese unterschiedliche Meinungen.
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Zitat
Original von Mabu
wie sind denn die Fristen , ich lese unterschiedliche Meinungen.
Guckst Du:
- BGV A3
- für NRW Technische Prüfverordnung NRW
- in Zukunft eine TRBS
- Deine Gefährdungsbeurteilungen, in denen Du gemäß Betriebssicherheitsverordnung Prüffristen mit Begründung neu festlegst.Zu Deiner Ursprungsfrage:
ich gebe erst einmal Prüffristen gemäß BGV A3 vor, bespreche dann mit dem ausführenden Elektriker eine Veränderung der Prüffristen, dokumentiere das in der Gefährdungsbeurteilung und mache mir eine entsprechende Vorlage für Wiederholungsprüfungen.
(Bspw. haben wir festgelegt, dass die meisten Verlängerungskabel und Verteilersteckdosen in Büros nicht jährlich, sondern nur alle vier Jahre geprüft werden müssen. Begründung: "stationäre Verwendung"; Verteilersteckdosen und Verlängerungskabel, in die täglich / häufig Stecker gesteckt und herausgezogen werden, sind nach wie vor jährlich zu prüfen.
Auf die Teile kommen Prüfplaketten, die das nächste Prüfdatum angeben.)