Schmuck bei der Arbeit

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  • Ich bin angehender Sifa in einer großen Wäscherei. Der Handschmuck (Uhren, Ringe) wurde schon aus Hygienischer und Arbeitssicherheittechnischer Sicht verboten. Jetzt geht es um den Halsschmuck, also Ketten. Da ist bei uns im Betrieb auch ein erhöhtes Risiko, da bei uns die Wäschebügel mit einem Transportsystem weitertransportiert werden, und sich die Ketten darin verfangen könnten. Also wurde auch der Halsschmuck im Betrieb verboten. Allerdings haben wir auch eine Fahrabteilung, die die Wäsche ausfährt. Hier ist aus hygienischen Gründen der Handschmuck natürlich auch untersagt. Sehen auch alle ein. Allerdings ist nun die Frage, ob sie auch Ketten tragen dürfen. Problem ist halt, wenn man hier eine Ausnahme machen will, wollen auch andere Abteilungen, in denen das Gefährdungspotenzial ähnlich gering ist eine Ausnahme. Das würde dazu führen, dass es nicht mehr kontrolliert werden kann. Hat mir dazu vielleicht jemand einen Tip oder kann mir sagen, wie es bei ihm geregelt worden ist?

    Sifa in Ausbildung

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    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    Das neue Konzept der BGV A 1 kommt ohne Detailvorschriften (z.B. ohne den alten § 35, der das Mitführen von Werkzeugen und Gegenständen sowie das Tragen von Schmuckstücken zum Inhalt hatte) aus und stärkt damit die höhere Eigenverantwortung des Unternehmers für den betrieblichen Arbeitsschutz. Auch die Versicherten werden unmittelbar in die Pflicht genommen, den Unternehmer bei seinen Vorkehrungen für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu unterstützen.

    Konkret bedeutet dies, dass das Tragen von Schmuckstücken am Arbeitsplatz nicht mehr ausdrücklich in einer berufsgenossenschaftlichen Vorschrift geregelt wird. Es gilt vielmehr der Grundsatz des § 15 BGV A1, der mit § 15 Absatz 1 Arbeitsschutzgesetz korrespondiert. Danach sind die Versicherten, d. h. die Beschäftigten in einem Unternehmen, verpflichtet nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Unternehmers für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sowie für Sicherheit und Gesundheitsschutz derjenigen zu sorgen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen betroffen sind. Diese Regelung angewendet bedeutet für die betriebliche Praxis, dass der Verantwortliche im Unternehmen Weisungen bezüglich des Tragens von Schmuck etc. treffen kann soweit dies Belange der Sicherheit und/oder des Gesundheitsschutzes betrifft.

    Bei deinem Problem mit dem Tragen von Halsketten wirst du um eine Gefährdungsbeurteilung diesbezüglich nicht herumkommen um dann festzulegen, wo diese getragen, bzw. nicht getragen werden dürfen.

    herbert

  • Kann ich auch der Gleichbehandlung halber in der Gefädungsbeurteilung festlegen, dass überall die Halsketten abzulegen sind? Gefährdungsbeurteilungen machen bei uns bislang die Abteilungsleiter....

    Sifa in Ausbildung

    • Offizieller Beitrag

    hallo maflix,

    ... eines geht bloß:

    Entweder du machst deine gefährdungsbeurteilungen und daraus ergibt sich das gefährdungsrisiko mit entsprechenden maßnahmen. Dann wirst zu bereichen kommen, die keinen schmuck tragen können und welchen, bei denen das aus dieser sicht nicht verboten werden kann.

    Oder euer betriebsleiter gibt eine weisung dazu heraus und verbietet grundsätzlich das tragen von schmuck am arbeitsplatz. Das gilt dann für alle.

    Wenn du so eine festlegung unbegründet aus einer gefährdungsbeurteilung heraus triffst, machst du für später den echten sinn einer gefährdungsbeurteilung in eurem betrieb fragwürdig.

    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)

  • Zitat

    Original von Maflix
    Kann ich auch der Gleichbehandlung halber in der Gefädungsbeurteilung festlegen, dass überall die Halsketten abzulegen sind? Gefährdungsbeurteilungen machen bei uns bislang die Abteilungsleiter....

    Natürlich, aber nicht vergessen den Betriebsrat(wenn es einen gibt) mit ins Boot zu holen.

    Viele Grüße

    kuddel

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  • Zitat

    Original von kuddel

    Natürlich, aber nicht vergessen den Betriebsrat(wenn es einen gibt) mit ins Boot zu holen.

    Viele Grüße

    kuddel

    Der ist immer mit von der Partie bei uns. Und ich muss sagen, dass es wunderbar funktioniert.

    Sifa in Ausbildung