Erstellung einer Arbeitsplatzbeschreibung

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  • Hallo liebe SiFa-Gemeinde.

    Kaum ist man eine SiFa, schon steht der Chef auf der Matte und
    möchte von mir eine Arbeitsplatzbeschreibung ;(
    Eventuell kann jemand mir ein paar Ansätze geben.
    Ich bin bei mir in der Firma in folgenden Bereichen beschäftigt:
    IT-/EDV, Medizintechnik und eben als Sifa.

    Über ein paar Tipps bzw. Ansätze oder Links wäre ich sehr dankbar ;)

    Euer ADee

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  • Hallo Arne,
    ich nehme an, das sollst du nicht in deiner Funktion als Sifa machen, oder? Meiner Auffassung nach ist die Erstellung solcher Beschreibungen eher im Bereich Pesonal/ HR anzusiedeln. Eine unterstützende Hilfe durch die Sifa, - sicher.... (Es gibt ja nichts, wozu wir nicht taugen würden... ;) :D ) Das du dich darum kümmern sollst, liegt in deinen weiteren Aufgaben begründet, oder?
    Noch eins: wenn ich das machen sollte, wäre für mich die Frage wichtig, welches Ziel damit verfolgt wird.

    business-wissen

    Gäbler Wirtschaftslexikon

    Hoffe, das hilft dir etwas weiter.

    Viele Grüße
    Martina

    Dateien

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
    ----------------------------------------
    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois

    Einmal editiert, zuletzt von Martina111 (6. September 2009 um 21:07)

  • Ich würde meinen Chef nochmal fragen ob es wirklich eine Stellenbeschreibung sein soll, oder ob er Gefährdungsbeurteilung einer Stelle oder mehrer Stellen meint. Vieleicht kennt er sich ja nicht so richtig aus und durstet nach Beratung *fg*

    Gruß
    Ritschi

    Ich denke, also bin ich. Und ab jetzt Frührentner.|?

  • Hallo ADee,

    sollst Du eine Arbeitsplatzbeschreibung oder eine Stellenbeschreibung abliefern?
    Und, was ist das Ziel, das mit der AP-Beschreibung verfolgt wird?
    - Gefährdungsbeurteilung, QM-System oder Lohn/Gehalt -

    Gruß
    Hacky_007

    Einmal editiert, zuletzt von Hacky_007 (26. September 2009 um 14:40)

  • Hallo, frische Sifa! In Annahme, dass es um Deine persönliche Stellenbeschreibung als Sifa geht, ist ein ganzheitlicher Blick sinnvoll. Schließlich verschließt oder öffnest Du Dir durch die Art der Beschreibung der Leisungen und des Leistungsumfangs die Türen zur beruflichen Karriere.

    Bedeutung - Außenwirkung
    Insgesamt geht es bei der Formulierung um die deutliche Wahrnehmung durch die Geschäftsführung. Dazu ist ein deutliche Ansage nötig, welche zusätzlichen Kompetenzen Du hast und welche Gegenleistungen fälig sind.
    Zu berücksichtigen ist, wenn Du - über den Bedarf in Deinem Haus hinaus - auch für andere Unternehmen als Sifa in Erscheinung trittst (Profitcenter). Dann sind Fragen der zusätzlichen Honorierung beziehungsweise Entlastung von bestehenden Aufgaben zu klären. Möglicherweise kommt nicht nur eine Stellenbeschreibung, sondern auch ein neuer Arbeitsvertrag bei heraus.

    Gültigkeit
    Zu empfehlen ist, die Stellenbeschreibung zunächst auf eine Dauer von 12 Monaten zu begrenzen, um jedem in diesem Konzert die Chance zur Nachbesserung zu bieten.

    Mitbestimmung
    Die Beteiligung des Betriebsrates ist gem. § 89 BetrVG selbstverständlich.

    Muster-Vertrag - Muster-Stellenbeschreibung
    Bitte sende mir eine E-Mail [Antwort]. Gern sende ich Dir Text zu, den Du als Grundlage für Dein eigenes Profil verwenden kannst. Diese Unterlagen vergleichst Du bitte mit den herrschenden Bedingungen in Deinem Haus bezüglich formeller Anforderungen an eine Stellenbeschreibung.

    Ich hoffe, Deine Anfrage ist so gemeint? Hilde

    Hildegard Schmidt

    Ergonomiecampus

    Einmal editiert, zuletzt von Hildegard Schmidt (2. Oktober 2009 um 08:04)

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  • Hallo Adee,

    hilfreich bei der Erstellung ist auch die Beachtung der Merkmale die in deiner Bestellung zur FASI im ASIG beschrieben sind.

    http://www.gesetze-im-internet.de/asig/__6.html

    Ich habe für mich eine Funktionsbeschreibung in der alles(Aufgaben etc) genau geregelt ist.

    Gruß Siggi

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Hallo Arne,
    wir haben uns nun seit einigen Wochen bemüht, Lösungsansätze zu liefern, die du ja auch verfolgt hast. Kannst du bitte mal auf die Rückfragen reagieren? Wenn sich die Frage erledigt hat, dann lass es die anderen doch wissen. Es erspart einige Mühen.
    Vielen Dank!

    Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
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    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois

    Einmal editiert, zuletzt von Martina111 (21. Oktober 2009 um 19:47)