Größe von Auftrittsflächen

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  • Hallo zusammen,

    ich hab da wieder mal ne Frage.

    Folgende Situation: Wir haben für den Gleisbau Spezialwaggons mit Förderbändern, die Schotter oder Boden vom einen in den nächsten Waggon bis zur Einbaustelle weiterbefördern können. Um diese Förderbänder bedienen zu können, befinden sich Steuerstände auf den Waggons seitlich neben den Förderbändern.

    Die Leute gelangen über fest am Waggon angebrachte Leitern zum Steuerstand und stehen dort auf einem Tritt. Dieser Tritt ist, weil das Lichtraumprofil der Bahn eingehalten werden muss, nicht sehr groß - und genau das beklagen die Mitarbeiter.

    Es gibt die Möglichkeit diese Tritte zu verbreitern, zu verlängern etc. je nach Bauart des Waggons.
    Allerdings kostet das mal wieder Geld.

    Kann mir jemand einen Tipp geben, ob es Vorschriften bzgl. Größe und Abmessungen solcher Tritte gibt, damit ich den Verantwortlichen mit einzuhaltenden Vorschriften aufs Dach steigen kann?
    (Die BGV D 36 geht hier für mich am Thema vorbei)

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

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  • Zitat

    Original von nj1964
    ... fest am Waggon angebrachte Leitern zum Steuerstand und stehen dort auf einem Tritt. ... Vorschriften bzgl. Größe und Abmessungen solcher Tritte gibt,


    Auf die Schnelle habe ich nur nachstehende BG-Schriften gefunden:

    BGR 113 - Regeln für die Sicherheit von Treppen bei Bauarbeiten
    BGI 637 - Podestleitern
    BGI 717 - Sicher gehen und stehen / FallStudie
    BGV D 30 - Schienenbahnen, §15

    Sie geben Dir zwar nicht konkret Auskunft, sind aber meiner Meinung nach eine gute Grundlage, um sich zu orientieren.
    Und wenn Du hier nicht weiterkommst - frag doch mal Deine zuständige BG ... ;)

    Letztlich wird es aber wohl Deine GefB, mit der Du die Maße festlegst.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • die BG wird auch als erstes fragen: "was steht denn in Ihrer Gefährdungsbeurteilung"........... :rolleyes:

    Die Demokratie ist ein Verfahren, das garantiert, dass wir nicht besser regiert werden, als wir es verdienen.

  • Moin zusammen.

    Zunächst einmal Dank an a.r.ni und tommygm für Eure schnellen Antworten.

    Ich habe a.r.ni`s Rat befolgt und den TAB meines Vertrauens befragt.

    Da er kein ausgewiesener Experte in Sachen Gleisbau ist, konnte er mir zunächst nur mit folgender allgemeiner Erklärung weiterhelfen:
    Wenn für den Waggon eine Konformitätserklärung des Herstellers vorliegt, ist davon auszugehen, dass er auch die Anforderungen des Arbeitsschutzes erfüllt.

    Der Experte, an den er mich außerdem verwiesen hat, kommt erst in zwei Wochen aus dem Urlaub zurück.

    Bis dahin bin ich für jede weitere Anregung von Euch dankbar.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Zitat

    Original von nj1964
    Wenn für den Waggon eine Konformitätserklärung des Herstellers vorliegt, ist davon auszugehen, dass er auch die Anforderungen des Arbeitsschutzes erfüllt.


    Ein kühner Gedanke, der bei mir leider noch nicht geklappt hat:
    die Gefährdungsbeurteilung vom Hersteller anfordern ... und nachschauen, ob die Trittfläche berücksichtigt wurde.

    Ich glaube nicht, dass Du die GefB gemäß DIN EN 1050 in die Hände bekommst - aber: bei diesbezüglichen Diskussionen mit Vertretern von BGn wurde mir Hilfe angeboten: die BG fordert die GefB an und gibt mir Kenntnis ...
    :)
    Hier ist der Druck ungleich größer, weil es etwas "amtliches" hat ...
    :48:

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
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  • Hallo,
    sieh mal in der DIN EN 131 nach, dastehen eher die Technischen Grundlagen für Leiterhersteller drin.
    Die mindestfläche ist für Tritte 600qcm, also ca. 20 X 30 cm. Aber bitte auch an eine Gefährdungsbeurteilung denken. Wenn sich gefährdungen z.B. zu langes Stehen ohne Bewegungsmöglichkeit ist das schon mal ein Argument.
    Gruß, Klaus

  • Moin zusammen,

    ich melde mich hier nochmal, um über die inzwischen gesammelten Erkenntnisse zu berichten und die letzten Klarheiten zu beseitigen.

    Wie zuvor beschrieben habe ich den Gleisbau-Experten bei der BG befragt.

    Nach etwas Grübeln seinerseits erhielt ich die Antwort, dass es wohl zur Zeit keine feste Regelung für mein Problem gibt. Wenn jedoch eine EU-Konformitätserklärung für die Waggons vorliegt, kann man davon ausgehen, dass alle Vorgaben erfüllt seien.

    Für die Zukunft wird an einer DIN-EN 14033-3 gearbeitet, wonach eine Abmessung für Auftrittsflächen von 50 cm Länge und 35 cm Breite vorgeschrieben werden soll.

    Gaaanz toll! Das hilft mir jetzt richtig weiter, denn
    - wenn diese DIN mal irgendwann in Kraft tritt, gilt sie nur für Neufahrzeuge
    - teilweise sind die betroffenen Waggons früher als 1993 gebaut, und haben somit noch keine Konformitätserklärung.

    Es gab dann noch den Hinweis, dass die im DIN-Entwurf genannten Maße für Auftrittsflächen als Orientierung für den derzeitigen Stand der Technik herangezogen werden könnten.
    Noch so ne tolle "Hilfe".

    Nachdem ich also selbst auf diverse Waggons gekraxelt bin, sehe ich keine vernünftige Möglichkeit die Tritte sicher zu vergrößern ohne Vorschriften des EBA (Eisenbahn-Bundasamt) bzgl. Lichtraumprofil zu verletzen, denn die Auftrittsflächen sind lang genug, nur nicht breit genug. Ein Verstoß gegen die EBA-Vorschriften kann dazu führen, dass die Waggons ihre DB-Zulassung verlieren oder nur unter großem und unwirtschaftlichem Aufwand auf DB-Gleisen bewegt werden können.

    @ Klaus: Danke für Deinen Tipp mit der DIN EN 131, aber die Mindestfläche nach dieser DIN ist eingehalten.

    Leicht gefrustete Grüße aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.