Hallo zusammen,
ich hab da wieder mal ne Frage.
Folgende Situation: Wir haben für den Gleisbau Spezialwaggons mit Förderbändern, die Schotter oder Boden vom einen in den nächsten Waggon bis zur Einbaustelle weiterbefördern können. Um diese Förderbänder bedienen zu können, befinden sich Steuerstände auf den Waggons seitlich neben den Förderbändern.
Die Leute gelangen über fest am Waggon angebrachte Leitern zum Steuerstand und stehen dort auf einem Tritt. Dieser Tritt ist, weil das Lichtraumprofil der Bahn eingehalten werden muss, nicht sehr groß - und genau das beklagen die Mitarbeiter.
Es gibt die Möglichkeit diese Tritte zu verbreitern, zu verlängern etc. je nach Bauart des Waggons.
Allerdings kostet das mal wieder Geld.
Kann mir jemand einen Tipp geben, ob es Vorschriften bzgl. Größe und Abmessungen solcher Tritte gibt, damit ich den Verantwortlichen mit einzuhaltenden Vorschriften aufs Dach steigen kann?
(Die BGV D 36 geht hier für mich am Thema vorbei)
Gruß aus dem Norden
nj 1964