Wir haben hier an verschiedenen Standorten eine gewisse Anzahl von Sprühdosen verschiedenster Art so wie 10L und 5L Kanister, alle sind aber Hochentzündlich!
An den Meisten Standorten/Bereichen haben wir einen Gefahstoffschrank angeschafft und lagern dort diese Gebinde.
Bei der Beurteilung habe ich mich an die TRBF 20 und dem Anhang L (Sicherheitsschränke) gehalten.
Nun ist es so das aber ein MA an einem Standort der Meinung ist das sie dort keinen Sicherheitsschrank für die dort ca. 30-50 Dosen und die zwei Kanister benötigen, wo anders haben die das auch nicht!
In der TRBF stehen die max zulässigen Lagermengen, abhängig von der Lagerklasse drin, aber nicht ab welcher Menge überhaupt ein Sicherheitsschrank von nöten ist.
Nun meine Frage, meine Suche hat da leider nichts ergeben, wo steht geschrieben ab welcher Menge ein Sicherheitsschrank erforderlich ist?
Gruß Ralph