Welche Behörde zu erst informieren?

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  • Hallo Siefas,
    ich muss für unser Arbeitsschutzmanagementsystem ein Dokument über die Meldestufen nach einem Notfall (hier betrieblicher Unfall mit Gefahrstoffen) erstellen.
    Leider habe ich noch keine Vorstellung, welche Behörden in welcher Reihenfolge zu alarmieren bzw. zu benachrichtigen sind. Gibt es hierzu irgendeine Vorschrift?

    Vielen Dank für die Hilfe!

    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

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  • Hallo Frank,
    ich glaube, so pauschal lässt sich darüber schlecht eine Aussage treffen. Eine Unterscheidung würde ich an dieser Stelle an dem Gefahrenpotenial des Unternehmens festmachen. Also solche Dinge, wie: unterliegt ihr der Störfallverordnung, gibt es Auflagen in Umweltrechtlicher Sicht usw. Hilfreich ist ein Blick in die Baugenehmigung und auf die darin möglicherweise erteilten Auflagen.
    Wenn man sich da durchgehangelt hat, ist es letztlich immernoch eine Frage dessen, welcher Not- /Schadensfall eingetreten ist. Hier denke ich im Besonderen an eine Unterscheidung von Personen- /Umweltschäden etc., - und da ist wiederum die Definition des Schadensausmasses eine wichtige Frage. Diesbezüglich habe ich mich mit dem Amt für Arbeitsschutz zusammengesetzt, und wir haben so die "Rahmenbedingungen" festgelegt.

    VG Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
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    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois