Kopflampen

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  • Moin Forum,

    ich brauch mal wieder Eure kompetente Hilfe.

    Zunächst mal ein paar Vorinformationen.

    Bei Gleisbauarbeiten gibt es einen Arbeitsgang der allgemein als "Schotter abziehen" bezeichnet wird. Darunter versteht man das Ergänzen von fehlendem Schotter in einem gereinigten Gleisbett. Der ursprünglich vorhandene Schotter gereinigt, und unbrauchbares Material ausgesondert wurde. (Geht alles mit großen Gleisbaumaschinen).
    Wenn nun der fehlende Schotter ergänzt wird, fährt ein Zug mit Schotterwagen in Schrittgeschwindigkeit über das erneuerte Gleis, wobei die Schotterwagen von unseren Leuten nach und nach entleert werden.
    Die beschriebene Arbeit wird auch nachts ausgeführt. Eine ausreichende fest installierte Beleuchtung der Baustelle über mehrere Kilometer ist kaum praktikabel, genauso wie das Anbringen von festen Lampen auf den Schotterwagen.

    Ich stehe nun vor folgender Situation:

    Die Leute, die auf den Schotterwagen in der Dunkelheit stehen und arbeiten sind derzeit mit Handleuchten ausgerüstet. Eigentlich müßten sie drei Hände haben. Eine, um sich auf dem Wagen festzuhalten, eine zweite um den Hebel der Schotterklappe zu bedienen und eine dritte, um ihren Arbeitsplatz auszuleuchten.
    Abgesehen davon, dass die Handleuchten, besonders im Winter (Akkubetrieb bei Kälte) sehr anfällig sind, sind sie auch nicht mehr zeitgemäß, weil es jetzt leuchtstarke und zugleich kleine und leichte Kopflampen gibt, die außerdem noch die sowieso nicht vorhandene dritte Hand unserer Leute ersetzen.

    Eigentlich logisch oder?? Trotzdem wird die Anschaffung unter Hinweis auf die Kosten (ca. 100 € mit Ladestation je Lampe, Gesamtkosten im 4-stelligen Bereich) abgelehnt.

    Da ich mit meinen Argumenten im Moment auf Granit stoße, dachte ich mir, ich könnte über Gesetze und Vorschriften die Daumenschrauben ansetzen.
    Allerdings ist der Arbeitsplatz so speziell, dass ich nicht weiß, wie die Formulierungen in Arbeitsstättenverordnung, -richtlinien, BG-Recht etc. hier greifen. Ich will ja die richtigen Vorschriften zitieren um die Verantwortlichen festzunageln.


    Könnt Ihr mir dabei helfen ?

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

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  • Hallo,

    ich befürchte, mit Vorschriften wirst du hier nicht weiterkommen.

    Meine Ideen hierzu:
    - Gefährdungsbeurteilung erstellen, Schutzmaßnahme Stirnlampe aufnehmen (und dann dokumentieren, dass dies vom Verantwortlichen abgelehnt wurde). Hilft zwar den Mitarbeitern nicht weiter, sichert aber dich ab.

    - Kostenaufstellung nach Fehlzeiten, Unfällen, Beinahe-Unfällen. Als Tagessatz nehme ich ca. 400 bis 600 EUR (Lohnfortzahlung, Ersatzpersonal, administrativer Aufwand). Und bei nur 2-3 Ausfalltagen wegen eines Stolper-Unfalls lohnt sich der Kauf schon.

    - Für ca. 30 EUR solltest du eine qualitativ gute LED-Stirnlampe bekommen. Die Batterien halten dort sehr lange und sind einfach zu wechseln. Schau dich doch mal bei den Outdoor-Läden um. Bergsteiger klettern oft nachts und brauchen ein gutes Licht.

    - Frage bei der Aufsichtsperson nach. Vielleicht bekommst du ja von dort die notwendige Unterstützung.

    - Nicht vergessen: Die Fachkraft gibt eine qualifizierte Beratung ab. Die Umsetzung liegt in der Verantwortung des Unternehmers. Und er muss auch die nötigen Geldmittel bereitstellen.

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

    Einmal editiert, zuletzt von Niko (24. Juli 2009 um 13:04)

  • Hallo nj 1964,
    und erstmal viele Grüße in den Norden.

    Eigentlich dachte ich anfangs, bei der BG Bahnen fündig zu werden, aber das war nix.
    Bei längerem Darübernachdenken bin ich der Meinung, dass du dich an "Arbeitsplätzen im Freien" orientieren musst. Dazu findest du in der ASR, BGR 131, BGI 759 und der DIN 12464-2 das, was du brauchst.

    schau mal hier:

    Nachdem ich das mal durchgeschaut habe, sind m.E. die Stirnlampen eigentlich nur eine Notlösung. Oder anderes herum, wenn du die Beleuchtungsstärke damit hinbekommst, das Minimum.

    Hoffe, das hilft dir erstmal weiter.

    Viele Grüße
    Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
    ----------------------------------------
    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois

  • Hallo Martina und Niko,

    zunächst einmal Danke für Eure Unterstützung.

    Leider hab` ich schon so einiges von Euren Vorschlägen durchprobiert.

    Eine Gefährdungsbeurteilung gibt es bereits - allerdings "nur" mit der Maßnahme von Beleuchtung der Arbeitsplätze allgemein und nicht speziell mit Kopflampen. Das macht den Verantwortlichen momentan ihre Argumentation so einfach, da sie sagen können: "Wir stellen doch Beleuchtung zur Verfügung."

    Leider schockt auch eine Aufrechnung der Ausfallzeiten nicht wirklich, denn glücklicherweise ist allzuviel an dieser Stelle noch nicht passiert - und einen vermiedenen, nicht geschehenen Unfall aufzurechnen ist leider kein starkes Argument (Hab ich schon durchexerziert)

    Stein des Anstoßes sind zwei zu Testzwecken beschaffte Kopflampen, die unser Betriebsrat derzeit testet. Die haben wir bei einem Shop für Höhlenforscher gekauft. Den Betriebsrat wollte ich mit meiner Frage hier im Forum auf der rechtlichen Seite unterstützen.

    Noch ein Wort zur BG. Für unsere BG ist der Gleisbau eher ein Nebengebiet, zu dem man sich sehr vorsichtig äußert.

    Martinas Idee mit den "Arbeitsplätzen im Freien" ist ein guter Gedanke. Ich werde mich mal in den zugehörigen Vorschriften schlau machen.

    Nochmals danke für Eure Hilfe

    Viele Grüße

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Hallo nj1964,

    ist mir bei meinem "Streifzug" ;) begegnet. Beantwortet allerdings nicht deine Frage, aber vielleicht nutzt es dir (wenn bei eigener BG Thema nur "Randgebiet" ?)

    BGI 781

    VG Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
    ----------------------------------------
    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois

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  • Moin Forum,


    nach laaaaaaaaanger Zeit eine abschließende Bemerkung zu diesem Thema.


    Wir, also der Betriebsrat und meine Wenigkeit, haben es geschafft, dass unsere Leute im Gleisbau mit leistungsfähigen Kopflampen ausgerüstet wurden. :pros: - und zwar alle.

    Jeder Mitarbeiter ist für "seine" Lampe persönlich verantwortlich. Ersatz wird nur gestellt, wenn die Lampe nachweislich in Einsatz zu Bruch gegangen ist, Batterien bzw. Akkus

    muss jeder Mitarbeiter selbst besorgen.


    @ Martina111: Ein reichlich verspäteter Dank für Deine Mühe. Die BGI 781 ist in Auszügen Teil bei unseren Unterweisungen.


    Gruß aus dem Norden


    nj1964


    PS: @ Toni und Chris: Danke für Eure Hilfe

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.