transport von med. sauerstoff

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  • kann mir jemand vielleicht eine klare aussage über den transport von med. sauerstoff machen??
    darf dieser in einem firmanwagen vom hersteller abgeholt werden? ich hebe davon erfahren das dieser nicht im firmenwagen gefahren werden darf aber im Privat PKW wäre das zulässig? wo steht denn ein genauer gesetztestext darüber...

    mfg aus würzburg

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  • ...ist bestimmt in Druckbehältern, oder?! Ich würde dann mal auf UN 1072 tippen (Sauerstoff, verdichtet). Er unterliegt damit meines Wissens in vollem Umfang den Gefahrgutrechtlichen Anforderungen, da eine Freistellung gem. Tabelle A Spalte 7b ausgeschlossen ist.

    Damit steht einem Transport im PKW grundsätzlich nichts im Wege - allerdings muss dieser den Anforderungen des ADR entsprechen. Dies können z.B. Ausrüstung mit Feuerlöscher, Kennzeichnung mit Warntafeln etc. sein. Genauso wichtig ist die Ausbildung der Fahrzeugführer. Den Transport darf in diesem Falle nicht der Hausmeister oder Azubi durchführen, sondern nur ein gem. ADR ausgebildeter Fahrer. Last but not least sei das Mitführen entsprechender Beförderungspapiere genannt.

    Nachzulesen ist das ganze im ADR 2009.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo pd572,
    anbei eine kleine Hilfe :)
    benötigt wird auf jeden Fall ein Beförderungspapier, dieses ist formlos folgende Angaben müssen jedoch in dieser Reihenfolge enthalten sein:

    UN -Nummer mit den Buchstaben UN vorweg, Richtige Versandbezeichnung, Hauptgefahr, Nebengefahr in Klammern, Tunnelcode in Klammern, Anzahl und Art der Versandstücke, Nettomenge und Volumen bzw. Gewichtangabe (bei verflüssigten Gasen die Nettomasse in kg, bei verdichteten Gasen, der nominale Fassungsraum (Nenninhalt) des Gefäßes in Liter).

    Diese Angaben konnte ich dir bereits zusammenstellen, den Rest müsstest du ergänzen -
    UN 1072, SAUERSTOFF VERDICHTET, 2.2 (5.1), (E)...

    Du kannst eine Befreiung in Anspruch nehmen und somit um den ADR Fahrer und die Zusatzausrüstung rumzukommen, völlig legal! Bei der UN1072 handelt es sich um ein Gefahrgut, das nach der Beförderungskategorie 3 befördert werden darf, somit könntest du 1000 L bzw. kg dieses Gefahrgutes transportieren, ohne einen ausgebildeten ADR -Fahrer nehmen zu müssen (darf man trotzdem),man muss keine Warntafel aufklappen, und die Ausrüstung beschränkt sich auf einen 2 kg Pulverlöscher und eine Warnweste, die mitzuführen sind.

    Wenn du diese Regel anwendest, dann muss im Beförderungspapier folgender Zusatz erscheinen:
    Beförderungskategorie 3: xxxx Punkte wobei xxxx das Gewicht bzw. Nenninhalt multipliziert mit 3 wird. Bleibt man unter 1000 Punkte hat man die vereinfachte Transportmöglichkeit.

    Weiterhin muss im Beförderungspapier eine ladungsfähige Anschrift des Absenders und des Empfängers und ggfls. des Verladers aufgelistet sein. Diese haben Gruppenpflichten, die gemäß der GGVSEB nachzulesen sind. Solltest du fragen haben, welcher Pflicht du nachkommen musst, melde dich per E-Mail und ich gebe dir dann meine Telefonnummer, wird sonst zuviel im Forum ;)

    Saluods José