Maschinen

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  • Kann mir jemand helfen?wir haben bei uns einen Holzschrädder mit einem Spitzenschallpegel von 100db,muß darauf auf der Maschine oder in den Unterlagen vom Hersteller darauf hingewiesen werden?wo kann mann fündig werden, Maschinenrichtlinien habe ich schon hinter mir.

    :v:

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  • Hallo Ingo,
    die Hersteller müssen nach Maschinenverordnung (9. GPSGV) unter Berücksichtigung der RL 98/37/EWG (Maschinenrichtlinie) und der Betriebssicherheitsverordnung eine Gefahrenanalyse/ Risikobeurteilung vorzunehmen, um alle mit der Maschine verbundenen Gefahren zu ermitteln.

    Auf Basis dieser Beurteilungen hat er auftretende Gefährdungen mit Maßhnahmen zur Abstellung dieser Gefährdungen zu belegen. Können Gefährdungen nicht abgestellt werden, muß er auf die Restrisiken in der Betriebsanleitung hinweisen.

    Diese Risikobeurteilung braucht der Hersteller nicht mitliefern, man kann sie aber anfordern. In der Regel bekommt man sie dann auch. Besser noch ist es, diese Risikobeurteilungen gleich beim Kauf einer Maschine mitliefern zu lassen.

    Gruß
    Schnecke004

    Gruß
    Schnecke004

    :282::256:

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    Heute erleben wir die schönen Erinnerungen von morgen

  • Danke Kollegen tolle Seite konnte mit der Info alles erledigen.Nein nur zur Info. Mein Chef ist aufgefallen das keine Angaben auf dem Gerät selber sind und er hat auf anderen Geräten Angaben direckt auf dem Gerät gesehen und hat mich gebeten um die Info warum bei uns nicht.

    :v:

    Einmal editiert, zuletzt von ingo07 (25. Juni 2009 um 11:50)