Unterweisung Fahrzeugführer Polllfahrzeug (Pkw)

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  • Moin, moin,

    meine Frage:“ Wie kann ich nach den aktuellen Vorschriften einen Mitarbeiter in die Nutzung eines Poolfahrzeuges unterweisen? Wie kann ich dokumentieren, was er vor Fahrtantritt am Fahrzeug prüfen muss-/ sollte?

    Ist die Vorschrift BGG 915 aufgrund seiner Komplexität dafür geeignet?“

    Wir wollen bei uns im Betrieb die Ausgabe der Poolfahrzeuge jetzt endlich einmal sauber regeln und die Schlüsselausgabe nachvollziehbar machen.

    Ich hoffe jemand kann mir einen guten Tipp geben. :P


    Mit freundlichen Gruß

    Volker1 =)

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  • Na da bin ich mal auf Eure Antworten gespannt !

    Ich habe diese Thema auch auf der Agenda.

    Bis jetzt arbeite ich mit einer Liste "Abfahrtskontrolle".
    Die muss jeder ausfüllen,unterschreiben und dem Poolmanager vor der Übernahme/Abfahrt übergeben. Der Führerschein wird kontrolliert.
    Jeder der einen PKW ausleiht unterschreibt, das er von seinem Vorgesetzten unterwiesen worden ist.

    LG
    Michael Kasper

    _______________________________________________________
    Nicht jeder der viel redet, sagt auch viel !

  • Guten Tag und schöne Pfingsten, :P

    ich hoffe die schwache Antwort auf meine Frage liegt am Wetter und nicht an das Thema!

    Ich glaube, dass man dieses Thema so leidlich es auch ist, doch einmal bearbeiten sollte.

    Ich hoffe, dass nach den Feiertagen jemand mir einmal seine Erfahrung und umgangsmetoden bei der Unterweisung und Ausgabe beschreiben kann.

    Ich muss hier noch erwähnen, dass unser Betriebsgelände bedingt öffentlich ist, nach der StVZO und wir haben leider auch keinen Pförtner. :O


    Mit Gruß

    Volker1 :P

  • Tipp:
    Nimm mal Kontakt auf a. mit dem BMI - Arbeitsschutzstelle - oder b. direkt mit einem Fachkollegen von Polizei, am besten Bundespolizei (ehem. BGS). Dort gibt es sowohl Leitfäden zur Unterweisung als auch technisch ausgefeilte Checklisten. Anfrage als "Amtshilfe formulieren", könnte nützlich sein.

    Noch schöne Pfingsten.

    Hildegard Schmidt

    Ergonomiecampus

  • Top Idee.
    @ Volker, wenn Du das etwas bekommst (Infos usw.) bitte ich Dich, es hier zu veröffentlichen. Das Thema ist bei mir auch immer aktuell.

    DANKE

    LG
    Michael Kasper

    _______________________________________________________
    Nicht jeder der viel redet, sagt auch viel !

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  • ;) Ich habe eine Anfrage an das BMI – Arbeitsschutzstelle gestellt. Ich werde nach einer Mitteilung von der Behörde bezüglich des Themas mich wieder melden.

    Gruß

    Volker1 :P

  • Hallo Volker,
    wir haben einen kurzen Checkzettel gestaltet. Hier werden Dinge geprüft, die man schon bei der Führerscheinprüfung nahegebracht bekommen hatte, z.B. Beleuchtungseinrichtung, Warnsignale, Spiegel, Warnweste, Erste-Hilfematerial, etc... Der Checkzettel wird 3 Monate archiviert.

    Was die Unterweisung zum Poolfahrzeiug betrifft, haben wir ein Merkblatt mit den jeweiligen Besonderheiten des jeweiligen Fahrzeuges erstellt, dass wir mit dem Fahrer durchgehen (ABS, ESP, Schaltung, Kraftstoff, Öffnung der Motorhaube, Verhalten bei Unfällen und Sachbeschädigungen).

    Den Führerschein lassen wir uns ebenfalls vorzeigen. Kein Führerschein-kein Fahrzeug!

    Du musst natürlich schauen, wie ihr das operativ im laufendem Betrieb organisiert. Wir haben eigens dazu eine Fuhrparkverwaltung gegründet und die Mitarbeiter sind entsprechend geschult. Die Fahrer werden mit ihrer Zustimmung "EDV-gespeichert" und beim wiederholtem Ausleihen des gleichen Poolfahrzeuges geht das Procedere schneller von statten, da der Fahrer das Fahrzeug kennt. Das Merkblatt erhält er trotzdem.

    Saludos José