Bestellung separat oder Vertrag

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  • Hallo,

    ich bin mir jetzt nicht sicher, ob unsere externen Sifa und Betriebsarzt schriftlich bestellt werden müssen oder ob für die Unterlagen eine Vertragskopie ausreichend ist.

    Vermutlich ist es egal, aber sicher bin ich mir nicht.

    Vielen Dank und schönes Wochenende.

    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

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  • Interne Fachkräfte
    Eine Bestellung ist ein Ritual, das sich nur auf interne Fachkräfte für Arbeitssicherheit bezieht und die besondere Position dieses Menschen - Stabsstelle - unterstreichen sollte.

    Externe Fachkräfte
    Zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer liegt - hoffentlich - ein dokumentiertes Vertragsverhältnis im Sinne des Bürgerlichen Rechts vor, wenn externe Dienstleister beauftragt werden.
    Basis sind neben dem BGB auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und hier das Arbeitssicherheitsgesetz; insofern reicht der Vertrag als Nachweis.

    Problem
    Leider kann es vorkommen, dass die Spezifikation der Dienstleistungen externer Fachleute unvollständig, oberflächlich formuliert und vor allem im Bezug auf den Umfang und Darstellung der erbrachten Leistungen ungenau ist. Es gibt tatsächlich Verträge mit FASIs, die keinen Hinweis auf die Rechte und Pflichten gem. ASiG enthalten.
    Das macht auf Dauer Kummer; kann zu Irritationen bei der Dienstleistungserbringung führen.

    Empfehlung: Vertrag auf Vollständigkeit checken (lassen).

    Hildegard Schmidt

    Ergonomiecampus