Wir haben eine Erdgastankstelle übernommen, diese wird derzeit umgebaut, der TÜV mahnt in einer Stellungnahme eine Gefährdungsbeurteilung mit Prüffristenermittlung nach §3 BetrSichV an, der DVGW unterteilt die Prüfungen nach Füllanlage, Druckbehälter, Rohrleitungen und elektrischer Anlage durch eine ZÜS
wer hat Erfahrung mit so etwas und kann mir Infos geben
Gruß
Thomas