Hallo zusammen,
ich hätte da mal eine Frage:
Es geht um eine Altanlage bei der ein Sicherheitskonzept (Türen mit Zuhaltung, Lichtschranken usw.) nachgerüstet werden soll.
Nun bräuchte ich irgendwas greifbares um den Vorgesetzten des Bereiches zu übrzeugen.
Hätte da jemand einen Ansatzpunkt zum argumentieren?
Im Anhang 1 der BetrSichV Punkt 2.8 habe ich auch schon etwas gefunden. Gibt es da Fristen, dass die Umsetzung für Altanlagen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erfolgen hat?
Ich bin für jeden Tip dankbar.