Beiträge von Poeck

ANZEIGE
ANZEIGE

    Da bin ich wieder,

    man kann sich vor Steinewerfern manchmal ja kaum retten, nee sind nicht da (hoffe ich).

    Geht eigentlich um einen etwas älteren Kellergang, wo vor einiger Zeit mal Leuchtstoffröhren installiert wurden (ohne Schlagschutz).

    Ich vermute mal, dass keiner da mit Steinen wirft.

    Ich werde eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, na eigentlich haben wir schon eine durchgeführt.

    Es gibt da ja für Maschinen eine Tabelle mit Sicherheitsabstände nach DIN EN 349 und DIN EN ISO 13857.

    Und da ich als alternative zum Thema Abstände für Leuchtstofflampen nichts gefunden habe, dachte ich mir ich frag einfach mal nach.

    mfG Andre

    Hallo zusammen,

    ich habe lange schon nichts mehr von mir hören lassen, dachte mir es ist aber mal wieder ein Grund mich hier mehr einzubringen (Wenigstens mit Fragen).

    Es gibt ja eine Menge Sachkundiger für viele Dinge. Zum Thema Sachkundiger für Lichtschranken bzw. Sicherheitslichtschranken stehe ich aber voll auf dem Schlauch.

    Ist sowas in einem Betrieb zwingend nötig (gesetzliche Bestimmung) oder reicht da ein Elektriker, der sich die Gebrauchsanweisung der Lichtschranke durchgelesen hat, sich mit der Funktion auskennt und diese regelmäßig auf Funktion überprüft (halt wie einen RCD)?

    Wenn das nicht reicht: Gibt es da Lehrgänge, wer führt die durch und was wird in diesen Lehrgängen vermittelt.

    mfG Poeck

    Erstmal vielen Dank Euch Beiden,

    Links und Infos haben mich schlauer, aber auch besorgter,
    gemacht. Auf alle Fälle habe ich nun genug Argumentationsmaterial und auch Rechtssicherheit um was zu bewegen und sei es nur den Leuten ins Gewissen zu reden.

    Eine Frage habe ich da doch noch:
    In der BetrSichV wird im Anhang 1 1b) von unverhältnismäßiger Härte gesprochen. Was soll ich darunter verstehen? Geht es da um eine finanzielle Zumutbarkeit?

    Hi Niko,
    dank Dir erstmal.
    Das Problem ist, dass diese Anlage ja kein Neubau ist. Ich glaube Ende der 70er, Anfang der 80er wurde sie erstellt. Wie sieht das denn für so eine Anlage mit den Mindestvorschriften aus? Gibt es da sowas wie Bestandsschutz?
    Dass hier etwas getan werden muss ist klar,

    Gruß Pöck

    Hallo zusammen,
    ich hätte da mal eine Frage:

    Es geht um eine Altanlage bei der ein Sicherheitskonzept (Türen mit Zuhaltung, Lichtschranken usw.) nachgerüstet werden soll.
    Nun bräuchte ich irgendwas greifbares um den Vorgesetzten des Bereiches zu übrzeugen.
    Hätte da jemand einen Ansatzpunkt zum argumentieren?
    Im Anhang 1 der BetrSichV Punkt 2.8 habe ich auch schon etwas gefunden. Gibt es da Fristen, dass die Umsetzung für Altanlagen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erfolgen hat?

    Ich bin für jeden Tip dankbar.

    Hallo,

    na so richtig neu bin ich eigentlich nicht.

    Irgendwie war ich nur ein bisschen ruhig in letzter Zeit.

    Ich glaub, von der Sifa-Community auch nen Flyer bekommen zu haben.
    Aber selbst bin ich dann über ein gegoogeltes Thema hier reingeschneit.
    Und wenn mich jemand fragt, verweise ich halt auf diese Seite.

    Hallo zusammen,

    erstmal herzlichen Glückwunsch all denen die bestanden haben.

    Mein Arbeitgeber hat mir den nötigen Freiraum gelassen in der Arbeitszeit den Praktikumsbericht zu verfassen. Doch so richtig Ruhe hat man da ja nicht. Mal ´nen Telefonanruf, mal ´ne Sitzung.
    Da gab es dann auch 3 Wochenenden, wo ich zu Hause aktiv wurde.
    Na gut, jetzt habe ich es hoffentlich hinter mir. Bericht ist abgegeben, nun warte ich auf das Ergebnis und dann geht es weiter.

    Hallo Awen,
    ich habe mir das Filmchen mal im Kollegenkreis angesehen.
    Ich habe Elektriker gelernt und bis zum 1.5. auch in dem Job gearbeitet.
    Aber trotz Splatterhintergrund oder gerade deswegen bleiben die 5 Sicherheitsregeln besser im Kopf, als wenn man sie nur auf nem Blatt Papier oder nem Schild sieht.
    Sollte mehr davon geben.

    Da hast Du recht,
    je mehr Mitteinehmer man hat, desto mehr schaukelt man sich hoch
    und einer macht den anderen rappeliger.
    Ein Teufelskreis.
    Es gab da ne Diskussion ob 50% reichen oder 51%.
    Uns hat man gesagt es reichen 50%.
    Aber wenn ich das richtig mitbekommen habe, waren da alle drüber.
    Im Nachhinein ist man immer schlauer.

    Gruß nach Bochum, nach NRW und in die restlichen Bundesländer.

    Danke Dir fürs verschieben,
    bin wieder zu hause und alles ist gut.
    LEK1 bestanden und nun kann ich mich mal wieder der Familie zuwenden.

    Guten Morgen,
    so gleich fahr ich los und morgen bin ich zur LEK1 angemeldet.
    Nähere Infos wie sie war gebe ich dann mal, wenn ich wieder da bin.

    So, ich bin dann soweit,
    seit dem 1. hab ich die Abteilung gewechselt und bin in der Arbeitsicherheit tätig.
    Und wenn ich das richtig sehe, bin ich in der falschen Kategorie.

    Das einzige was ich hier sagen könnte, ist, dass ich die LEK1 übermorgen mache.

    Hallo Petra und alle anderen,
    hmmm
    Dank Dir erst mal für Deine prompte Antwort.
    Mir hat keiner ne Mail geschrieben und mich erinnert, na ist wohl von
    BG zu BG unterschiedlich.
    Wir können zur LEK1 nen Tag vorher anreisen und ich geh mal davon aus, dass wir nochmal eingenordet werden.
    Sind noch 13 Tage und ich bin gut im Zeitplan.
    Außerdem hab ich Regel1 drauf und irgendwie sind es nur 51 %, die man so braucht.
    Na, an Regel 2 arbeite ich noch.

    Soweit, sogut.