Hallo,
ich habe eine Frage zu Verpackungen mit UN-Zulassung. Gibt es für diese Behälter so etwas wie ein Verfallsdatum der Bauartzulassung?
Danke
Grüße
awen
Um schreiben oder kommentieren zu können, benötigen Sie ein Benutzerkonto.
Sie haben schon ein Benutzerkonto? Melden Sie sich hier an.
Jetzt anmeldenHier können Sie ein neues Benutzerkonto erstellen.
Neues Benutzerkonto erstellenHallo,
ich habe eine Frage zu Verpackungen mit UN-Zulassung. Gibt es für diese Behälter so etwas wie ein Verfallsdatum der Bauartzulassung?
Danke
Grüße
awen
Hallo awen,
um welche Art der Verpackung handelt es sich denn?
Bei Stahlfässern (1A1 und 1A2) gibt es z.B. kein "Verfallsdatum" [Zulässige Verwendungsdauer]!
Nach ADR 2009 4.1.1.15
[Zulässige Verwendungsdauer]
Sofern von der zuständigen Behörde nicht etwas anderes festgelegt wurde, beträgt die zulässige Verwendungsdauer für Fässer und Kanister aus Kunststoff, starre Kunststoff-IBC und Kombinations-IBC mit Kunststoff-Innenbehälter zur Beförderung gefährlicher Güter, vom Datum ihrer Herstellung an gerechnet, fünf Jahre, es sei denn, wegen der Art des zu befördernden Stoffes ist eine kürzere Verwendungsdauer vorgeschrieben.
Gruß Ralph
Hallo Ralph-HF,
damit ist meine Frage schon fast beantwortet.
Auf dem Behälter ist eine Jahreszahl angegeben, ist das das Baujahr oder das "Haltbarkeitsdatum"?
Danke
Grüße
awen
Es wird immer das Herstellungsdatum (Jahr) angegeben, bei Kunststoffverpackungen zusätzlich der Monat. (Datumsuhr)
Gruß Ralph
Hallo Astrid,
bevor man sie alle entsorgt: - es gibt eine Möglichkeit, die Kunstoffverpackungen länger einzusetzen. Hierbei ist die Wirtschaftlichkeit eine entscheidende Frage. Man kann über die BAM musterhaft die weitere Beständigkeit prüfen lassen. Dies ist etwas aufwändig und nicht ganz billig, aber wenn man genügend Verpackungen hat, könnte sich das lohnen.
Viele Grüße
Martina
Hallo,
vielen Dank für Eure Antworten.
Meine Fragen sind beantwortet.
Grüße aus dem Norden
awen
Guten Morgen,
auch wenn deine Frage beantwortet ist hier noch ein Nachtrag, es gibt noch eine Einschränkung:
ADR 2009 4.1.4.1 - P001 - PP81 (Sondervorschriften für Verpackungen)
Für die UN-Nummer 1790 mit mehr als 60%, aber höchstens 85% Fluorwasserstoff und die Un-Nummer 2031 mit mehr als 55% Salzpetersäure beträgt die zulässige Verwendungsdauer der als Einzelverpackung verwendeten Fässer und Kanister aus Kunststoff zwei Jahre ab dem Datum der Herstellung.
Zitates gibt eine Möglichkeit, die Kunstoffverpackungen länger einzusetzen
Es gibt Vorgaben für eine Rekonditionierte Verpackungen, wird für Stahlfässer sehr oft gemacht (obwohl sich dies im Moment nicht lohnt - Preise kaputt) Kunststoffverpackungen sind nicht rekonditionierbar, liegt einfach an den Eigenschaften von Kunststoff. Bei Stahlfässern mit Inlinern (Kunststoffinnenverpackung) werden die Fässer am Boden aufgeschnitten und der Inliner ausgetauscht und das Fass bekommt einen neuen Boden mit entsprechender Prägung.
Es ist aber nicht verboten in diesen (alten) Kunststoffkanistern was anderes als Gefahrgut zu transportieren!
Gruß Ralph
Hallo Ralph-HF,
danke für den Nachtrag. Die Infos kann ich gut gebrauchen.
LG
awen
Hallo Ralph,
...Kunststoffverpackungen sind nicht rekonditionierbar, liegt einfach an den Eigenschaften von Kunststoff....
Rekonditionierbar nicht - aber man könnte die Einsatzdauer verlängern.
Wir haben das mal gemacht. Die BAM hat verschiedene Institutionen, die eine mögliche Verlängerung der Verwendbarkeit prüfen. Das ist so eine Art "light Baumusterprüfung" mit Falltest etc. Hierdurch ist es möglich, noch mal 2 -3 Jahre Verlängerung der Verwendungsdauer zu bekommen. Aber wie schon erwähnt, das hängt natürlich davon ab, um welche Verpackungen es sich handelt. Wenn es preiswerter ist, Neue zu kaufen, lohnt sich das nicht wirklich.
Viele Grüße
Martina
Hallo Martina,
von einer möglichen Verlängerung hatte ich bisher noch nichts gehört, aber gut zu wissen das da was geht!
Gruß Ralph