Hallo zusammen,
bei uns werden an einigen Kaminen und Gebäudeaufstiegen Steigleitern eingesetzt. Jetzt ist die Frage aufgekommen, ob an der Aussteigstelle eine selbstschließende Sicherungsschranke verbindlich vorgeschrieben ist oder ob man nach einer Gefährdungsbeurteilung darauf verzichten kann.
Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.
Vielen Dank
trübi