Steigleiter Sicherungsschranke

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  • Hallo zusammen,

    bei uns werden an einigen Kaminen und Gebäudeaufstiegen Steigleitern eingesetzt. Jetzt ist die Frage aufgekommen, ob an der Aussteigstelle eine selbstschließende Sicherungsschranke verbindlich vorgeschrieben ist oder ob man nach einer Gefährdungsbeurteilung darauf verzichten kann.
    Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.

    Vielen Dank

    trübi

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  • Wir habe gerade alle unsere Steigleitern mit einer abschließbaren Aufstiegssperre versehen, (allerdings nicht selbstschließend, nur gegen unbefugte Benutzung gesichert). War eine Vorgabe von unsrer Sachversicherung!

    Bei einer selbstschließenden Sicherungsschranke kommt mir aber die Frage hoch wie kommt ein MA wieder runter wenn er mal oben war und wieder runter will?

    Ich werde mal nachfragen ob es dafür auch eine entsprechende Vorschrift gibt oder nur ein Versicherungsding ist.

    Gruß Ralph

    "In der Hälfte des Lebens opfern wir unsere Gesundheit, um Geld zu erwerben. In der anderen Hälfte opfern wir Geld, um die Gesundheit wiederzuerlangen." (Voltaire)

    • Offizieller Beitrag

    hallo trübi,

    Hier ein zitat aus der vorschrift:

    "BGI 859 - Zugänge zu Arbeitsplätzen an Maschinen der Papierherstellung und Ausrüstung (2004)
    (bisher ZH 1/459)

    ... Wird das Geländer eines Laufsteges für den Abgang über eine Maschinentreppe, die quer zur Laufstegrichtung liegt, unterbrochen, muss bei einer Absturzhöhe von mehr als 2,0 m eine Absturzsicherung, zum Beispiel durch eine selbsttätig schließende Tür, die sich nur zum Laufsteg hin öffnen lässt (Abb. 4), angebracht sein. ..."

    Meines wissens nach gibt es hierzu auch eine regelung für abwassertechnische anlagen.

    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)