Gefahrstoffe -Öle-Fette-Farben

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo, in welchen Rahmen (jetzt sagt bitte nicht die tägliche Menge) können Gefahrstoffe offen - freizugänglich gelagert werden? bzw ab wann müßten diese in einem Schrank mit Auffangwanne gelagert sein?
    Gruß

  • ANZEIGE
  • Hallo ,

    giftige und sehr giftige Gefahrstoffe dürfen überhaupt nicht offen / frei zugänglich gelagert oder bereitgestellt werden.

    Weiterhin regelt die EU-Verordnung 98/24 und die TRGS 500, dass nur die Menge an Gefahrstoffen am Arbeitsplatz bereit gehalten werden darf, die für den Fortgang der Tätigkeit notwendig ist. Die Menge muss auf ein Mindestmaß begrenzt werden.

    Welche Menge dies nun für den einzelnen Arbeitsplatz oder die Tätigkeit ist, muss in der Gefährdungsbeurteilung betrachtet, festgelegt, bewertet und dokumentiert werden.

    Weiterhin ist die Unterscheidung zwischen Lagerung und Bereitstellung wichtig. Eine Lagerung muss immer mit angemessenen technischen und organisatorischen Maßnahmen sicher erfolgen (EU 98/24). Und das ist nach dem Stand der Technik bei kleineren Mengen ein Sicherheitsschrank mit Absaugung und Auffangwanne.
    Hinweis: Sicherheitsschränke müssen jährlich geprüft werden.
    Bei größeren Mengen müssen entsprechend sichere Lagereinrichtungen (Gefahrstoffcontainer, etc.) vorgesehen werden.

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Hallo, das hilft auch nicht so richtig weiter....das ist dann alles wieder Auslegungssache. Giftige Stoffe sind ja schon etliche Sprühdosen....Beizen....trotzdem werden diese Mittel überwiegend in den meißten Betrieben offen ( Regalen) gelagert.
    Gruß

  • sorry, aber das ist keine Auslegungssache. Schau im SDB - hier ist die Einstufung nach Gefahrstoffrecht sowie die Klassifizierung nach Gefahrgutrecht aufgeführt.

    Gruß Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
    ----------------------------------------
    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois

  • Hallo,

    Martina hat völlig Recht.
    Die Einstufung ist normalerweise eindeutig und klar (auch wenn sich jetzt über GHS ein paar Änderungen ergeben).

    Und dass andere Betriebe (auch) gegen Regelungen verstoßen, nützt im Fall der Fälle nichts.
    Vorteil für die SiFas: Immer die Geschäftsleitung und die Vorgesetzten auf Mißstände hinweisen. Es ist letztendlich deren Verantwortung und Entscheidung.

    Ich habe bei diesen Problemen immer gute Unterstützung durch die TABs erhalten. Und Umgang mit Gefahrstoffen ist ja auch ein schönes Praktikumsthema...

    Bei Gefahr im Verzug muss natürlich sofort gehandelt werden.
    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • ANZEIGE