Mehrfach- / Adapterstecker verboten - Infos?

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  • Hallo Blacksock,

    im VdS-Merkblatt 2015 ist unter 2.12 die Verwendung von Mehrfachsteckern mit starr angebautem Stecker als unzulässig erklärt.

    Da dies jedoch ein Merkblatt der Sachversicherer ist und nicht allgemein gültig ist, muss dieses Thema mit dem entsprechenden Sachversicherer abgeklärt werden.

    Interessant ist auch Punkt 2.5, indem pauschal die Nutzung privater elektrischer Geräte am Arbeitsplatz untersagt wird. Mit dieser Diskussion sind wir hier noch lange nicht durch...

    Gruß, Niko.

  • "Interessant ist auch Punkt 2.5, indem pauschal die Nutzung privater elektrischer Geräte am Arbeitsplatz untersagt wird. Mit dieser Diskussion sind wir hier noch lange nicht durch..."

    Hallo, wir haben bei uns beschlossen, dass alle private Elektrogeräte von der Werkleitung genemigt werden müssen. Genemigte Geräte müssen dann von unserer Elektrofachkraft nach BGV A 3 geprüft werden.
    Gruß

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  • So haben wir das bei uns auch geregelt. Wenn bei uns im Krankenhaus die Schwestern oder Pfleger für ihre Küche ein Gerät kaufen, wird es durch die Hauselektriker zum einen inventarisiert und zum anderen geprüft.
    Zur Erstprüfung: Hier versuchen wir alle Geräte, egal ob der Hersteller die elektrische Erstprüfung durchgeführt hat oder nicht, mit unseren Prüfgeräten zu prüfen. Einmal hat man dann gleich den erstgemessenen Wert und zum anderen schließt man dadurch Meßtoleranzen anderer Geräte aus. Weil ja eben auch die Folgemessungen mit unseren Prüfgeräten durchgeführt werden.
    Es gelingt uns natürlich nicht zu 100%, da der Einkauf oder andere Mitarbeiter manchmal die Vorgehensweise vergessen.