SF6 (Schwefelhexafluorid)

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo SiFas,
    wir setzen das Schwefelhexafluorid ein. Der Stoff gilt als klimaschädigend (Protokoll von Kyoto).

    Im Artikel 8 Absatz 1 der VO (EG) Nr. 842/2006 steht folgendes:

    Beschränkung und Verwendung:
    (1) Die Verwendung von Schwefelhexafluorid oder von Zubereitungen mit diesem Stoff für den Magnesiumdruckguss ist ab dem 1. Januar 2008 untersagt, es sei denn, die dabei verwendete Menge Schwefelhexafluorids liegt unter 850 kg jährlich.

    Leider bin ich als Neuling noch nicht so geübt im Recherchieren, werde aber versuchen, die o.g. Verordung weiter durchzulesen.

    Folgende Fragen habe ich aber an Euch Spezialisten:
    - Kann ich wohl davon ausgehen, daß wenn wir unter 850 kg jährlich liegen, es sonst keine Auflagen gibt (die bei uns eingesetzte Menge kenne ich leider noch nicht)?
    - Gibt es noch weitere gesetzliche Grundlagen, die wir beachten müssen?

    Vielen Dank im Voraus.

    Schnecke004

    Gruß
    Schnecke004

    :282::256:

    _________________________________

    Heute erleben wir die schönen Erinnerungen von morgen

  • ANZEIGE
  • Hallo Schnecke004,

    also bevor du weiterliest würde ich empfehlen, kläre erst mal ob ihr mehr als 850 kg jährlich verwendet. Ist das nicht der Fall, kannst Du Dir die Arbeit sparen.


    Falls ihr beim Magnesiumdruckguss aber mehr SF6 verwendet, tut ihr das schon seit über einem Jahrt illegal ;)

    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

    Einmal editiert, zuletzt von awen (2. März 2009 um 12:37)

  • Hallo Schnecke004,

    meine Erfahrungen sagen. erst mal WEITERlesen!!

    Sehr häufig kommen im Nachhinein Ausnahmen von der Regeln, Fußnoten oder Verweise wie
    "... das gilt nur in Verbindung mit ..."
    "... trifft nicht zu für ...)
    "... Voraussetzung ist, dass ..." usw.

    Hier "steckt häufig der Teufel im Detail"

    Schau mal, ob diese Links dir noch weiterhlfen können:
    http://www.umweltbundesamt.de/produkte/dokumente/faq-fckw.pdf
    http://www.buzer.de/gesetz/2292/a150950.htm

    PF

    Prognosen sind schwierig, besonders wenn sie die Zukunft betreffen
    (Mark Twain)

  • Hi,

    also, normalerweise würde ich forman mit dem weiterlesen zustimmen, aber im Falle des SF6 und der VO (EG) Nr. 842/2006 bleibe ich dabei, klär erst mal ob ihr die Mengen überhaupt erreicht.

    Der Artikel vom Umweltbundesamt lässt SF6 ganz außen vor, der befasst sich nur mit Kältemittel.

    Der § 6a Ordnungswidrigkeiten nach der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 über bestimmte fluorierte Treibhausgase befasst sich ebenfalls nicht mit dem Verbot bzw. der Mengenbeschränkung von SF 6.

    Es gibt natürlich jede Menge Einschränkungen beim Einsatz von SF6. Aber eine Mengenbegrenzung wird nur einmal im Artikel 8 in Verbindung mit Magnesiumdruckguss genannt..

    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Zitat

    Original von awen
    Hallo Schnecke004,

    also bevor du weiterliest würde ich empfehlen, kläre erst mal ob ihr mehr als 850 kg jährlich verwendet. Ist das nicht der Fall, kannst Du Dir die Arbeit sparen.


    Falls ihr beim Magnesiumdruckguss aber mehr SF6 verwendet, tut ihr das schon seit über einem Jahrt illegal ;)

    Grüße
    awen

    Erst einmal danke an Alle für die schnellen Antworten.

    awen,
    wenn ich die Verordung richtig lese, dann müssen wir, wenn wir unter 850 kg liegen einige Auflagen erfüllen. Dann geht die Arbeit wohl erst richtig los.
    Vermutlich wird der Verbrauch aber über 850 kg sein.

    @Alle
    Reicht es denn aus, wenn ich nur die Verordnung (EG) Nr. 842/2006 ranziehe oder gibt es noch zb. technische Regeln zu dem Thema?

    Gruß
    Schnecke004

    Gruß
    Schnecke004

    :282::256:

    _________________________________

    Heute erleben wir die schönen Erinnerungen von morgen

    Einmal editiert, zuletzt von Schnecke004 (3. März 2009 um 09:08)

  • ANZEIGE
  • Hallo Schnecke004,

    Wenn ihr das SF6 einsetzt müsst ihr natürlich die in der Verordnung genannten Bedingungen erfüllen. Da hast du recht, dann geht die Arbeit erst richtig los.

    Das Problem :D bist du los, wenn ihr mehr als 850 kg/Jahr verbraucht. Der Einsatz ist dann verboten und damit sind dann auch andere technische Regeln hinfällig.

    Weitere Vorgaben, wie z.B. Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz solltest du dem Sicherheitsdatenblatt entnehmen können.

    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016