Hallo SiFas,
wir setzen das Schwefelhexafluorid ein. Der Stoff gilt als klimaschädigend (Protokoll von Kyoto).
Im Artikel 8 Absatz 1 der VO (EG) Nr. 842/2006 steht folgendes:
Beschränkung und Verwendung:
(1) Die Verwendung von Schwefelhexafluorid oder von Zubereitungen mit diesem Stoff für den Magnesiumdruckguss ist ab dem 1. Januar 2008 untersagt, es sei denn, die dabei verwendete Menge Schwefelhexafluorids liegt unter 850 kg jährlich.
Leider bin ich als Neuling noch nicht so geübt im Recherchieren, werde aber versuchen, die o.g. Verordung weiter durchzulesen.
Folgende Fragen habe ich aber an Euch Spezialisten:
- Kann ich wohl davon ausgehen, daß wenn wir unter 850 kg jährlich liegen, es sonst keine Auflagen gibt (die bei uns eingesetzte Menge kenne ich leider noch nicht)?
- Gibt es noch weitere gesetzliche Grundlagen, die wir beachten müssen?
Vielen Dank im Voraus.
Schnecke004