Personenförderkörbe

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  • Liebe KolegInnen,

    habt Ihr Euch schon mal den Kopf über eine Betriebsanweisung zum Einsatz von Personenförderkörbe gemacht. Es geht um einen Korb der an einen Turmdrehkran gehangen wird mit dem dann Leute hochgefahren werden.

    Wär schön wenn Ihr eine Vorlage für mich hättet.

    Viele Grüße

    Kuddel

    Einmal editiert, zuletzt von kuddel (20. Februar 2009 um 17:41)

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  • Bedenke bei deiner BA auch das du bei Arbeiten mit Personenkörben im Kranbetrieb die BG 2 Tage vor Aufnahme zu informieren hast.
    Schriftlich.

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

    • Offizieller Beitrag

    hallo damy,

    es wäre schön wenn du die BA auch hier im board hochladen könntest, so hätte jeder was davon wenn man es braucht.

    ####### edit #######

    danke an damy fürs hochladen

    Link

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

  • Hallo Toni und damy,

    die BA ist nicht schlecht es fehlt aber der entsprechende Hinweis das

    Zitat

    ZItat aus der BGI 672 Abschnitt Personenförderung:

    Mitteilung über Personenbeförderung Derjenige, der Personen befördern will oder soll, hat dies der für ihn zuständigen Berufsgenossenschaft unter Angabe der dabei geplanten besonderen Sicherheitsmaßnahmen rechtzeitig schriftlich mitzuteilen. Dies beinhaltet auch eine Mitteilung an andere Berufsgenossenschaften, wenn deren Versicherte in die Personenbeförderung einbezogen werden. So bestimmt die UVV „Bauarbeiten“ (VBG 37) in § 7 Abs. 6: „Werden als Arbeitsplätze hochziehbare Personenaufnahmemittel verwendet, ist deren Einsatz auf jeder Baustelle der Berufsgenossenschaft mindestens 14Tage vor der Arbeitsaufnahme anzuzeigen.“ Die Anzeigefrist von zwei Wochen kann in speziellen Einzelfällen, z.B. beim Einsatz zur Beseitigung von Sturmschäden, nicht immer eingehalten werden. Darum empfiehlt es sich, eine grundsätzliche Zustimmung der Berufsgenossenschaft zur Personenbeförderung einzuholen.

    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

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