Lärm im Gewerbegebiet

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  • Wir haben eine Schweißrauchabsaugung bekommen, die auf sich eigentlich recht leise ist und die angegebenen Werte im Bereich der Arbeitsplätze auch locker einhält.

    Aussen heult das Teil allerdings mit 88 dB(A), gemessen in 1m Entfernung vom Ausblasrohr. An der Stelle ist kein Arbeitsplatz, es kann lediglich mal jemand vorrbei laufen oder mit dem Stapler vorbei fahren.

    Wie ist hier die TA Lärm anzuwenden? An welchem Ort muss der Schalldruckpegel die maximal zulässigen Werte einhalten?

    Fettflecken werden wie neu, wenn man sie täglich mit Butter bestreicht...

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  • Die TA-Lärm ist hier voll anzuwenden!

    Dazu solltest du aber erst mal abklären wie es in der Nachbarschaft aussieht, werden sie durch den Lärm belästigt?
    Wenn ja, solltest du schnellstens handeln, bevor sie etwas tun und das Umweltamt bei euch vor der Tür steht. 88 Db(A) ist ja nicht ohne, wenn es dann auch noch in der Nacht (88 Db(A) reicht aber auch schon für den Tag) ist, dann Prost Mahlzeit!

    Gruß Ralph

    "In der Hälfte des Lebens opfern wir unsere Gesundheit, um Geld zu erwerben. In der anderen Hälfte opfern wir Geld, um die Gesundheit wiederzuerlangen." (Voltaire)

  • Zitat

    Original von Ralph-HF
    Die TA-Lärm ist hier voll anzuwenden!

    Dazu solltest du aber erst mal abklären wie es in der Nachbarschaft aussieht, werden sie durch den Lärm belästigt?
    Wenn ja, solltest du schnellstens handeln, bevor sie etwas tun und das Umweltamt bei euch vor der Tür steht. 88 Db(A) ist ja nicht ohne, wenn es dann auch noch in der Nacht (88 Db(A) reicht aber auch schon für den Tag) ist, dann Prost Mahlzeit!

    Gruß Ralph

    Die 88 dB(A) messe ich direkt am Auslass, also auf unserem Grundstück. Ist da der Wert zu messen, oder an der Grundstücksgrenze?

    Fettflecken werden wie neu, wenn man sie täglich mit Butter bestreicht...

  • Hi harmi,

    der maßgebliche Immissionsort ist der Ort in der Nachbarschaft von Anlagen, an dem die höchste Gesamtbelastung zu erwarten ist. Er kann bei bebauten Flächen vor dem Fenster schutzwürdiger Räume und bei unbebauten Flächen an dem Rand der Flächen, auf denen Gebäude stehen liegen. Die Immissionsrichtwerte sowohl für den Beurteilungspegel als auch für den Maximalpegel einzelner Schallereignisse sind gestaffelt nach der Schutzwürdigkeit der Gebietskategorie. Dabei richtet sich die Zuordnung nach den Festsetzungen in Bebauungsplänen bzw., wenn diese nicht vorliegen, nach der Schutzbedürftigkeit der tatsächlichen Gebietsnutzung.

    Genauer steht es in der TA Lärm, Kap. 2.2 Einwirkungsbereich einer Anlage und Kap. 2.3 Maßgeblicher Immissionsort

    Die Immissionsrichtwerte sind in 6.1 TA Lärm für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden festgelegt:
    a) in Industriegebieten 70 dB(A)
    b) in Gewerbegebieten tags 65 dB(A) nachts 50 dB(A)
    c) in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten tags 60 dB(A), nachts
    45 dB(A)
    d) in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten
    tags 55 dB(A) nachts 40 dB(A)
    e) in reinen Wohngebieten
    tags 50 dB(A) nachts 35 dB(A)
    f) in Kurgebieten, für Krankenhäuser und Plegeanstalten
    tags 45 dB(A) nachts 35 dB(A)


    TA Lärm

    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Also eines unserer Büros läge vielleicht noch im Bereich der Grenzwerte, die Nachbarn außerhalb der Grundstücksgrenze allerdings nicht.

    Ich hab irgendwie ein Brett vor dem Kopf, sorry. Hab ich das richtig verstanden, dass wir rein theoretisch erst mal ruhig Blut beahren können?

    Trotzdem wollen wir das Ding natürlich leiser machen.

    Fettflecken werden wie neu, wenn man sie täglich mit Butter bestreicht...

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  • Hallo harmi,
    Du mußt erstmal schauen, ob ihr in einem Wohn-,Misch- Industriegebiet etc. liegt. Dann mal in awens Ausführungen und der TA Lärm nachschauen.

    VG Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
    ----------------------------------------
    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois

  • Wenn euer Betrieb im Mischgebiet oder am Rand eines Wohngebietes liegt solltest du/ihr schon vorher handeln. Wenn erst mal ein lieber Nachbar das Umweltamt anruft gibt es eventuell mehr Probleme als euch lieb ist.

    Wobei ich noch anmerken möchte das die 88dB(A) so oder so zu hoch sind.
    Auf freier Fläche kann man im optimalsten Fall bei einer Entfernungsverdopplung 6 dB(A) abziehen. Das wird aber bei euch nicht zutreffen weil euer Betriebsgebäude diesen Wert erheblich negativ beeinflußt. Wie weit ist der nächste Nachbar entfernt?

    Gruß Ralph

    "In der Hälfte des Lebens opfern wir unsere Gesundheit, um Geld zu erwerben. In der anderen Hälfte opfern wir Geld, um die Gesundheit wiederzuerlangen." (Voltaire)

    Einmal editiert, zuletzt von Ralph-HF (9. Februar 2009 um 21:10)

  • Zitat

    Original von Martina111
    Hallo harmi,
    Du mußt erstmal schauen, ob ihr in einem Wohn-,Misch- Industriegebiet etc. liegt. Dann mal in awens Ausführungen und der TA Lärm nachschauen.

    VG Martina

    Danke, aber ich habe die TA Lärm schon länger, ich habe Awens Ausführungen gelesen und immer noch das Brett vorm Kopp :D

    Es handelt sich um ein Gewerbegebiet. Ich verstehe immer noch nicht genau, wo ich mich mit meiner Messquetsche hinstellen soll, um zu messen.
    An der Grundstücksgrenze?

    Fettflecken werden wie neu, wenn man sie täglich mit Butter bestreicht...

  • Zitat

    Original von Ralph-HF
    Wenn euer Betrieb im Mischgebiet oder am Rand eines Wohngebietes liegt solltest du/ihr schon vorher handeln. Wenn erst mal ein lieber Nachbar das Umweltamt anruft gibt es eventuell mehr Probleme als euch lieb ist.

    Gewerbegebiet, kein Wohnhaus weit und breit

    Zitat


    Wobei ich noch anmerken möchte das die 88dB(A) so oder so zu hoch sind.
    Auf freier Fläche kann man im optimalsten Fall bei einer Entfernungsverdopplung 6 dB(A) abziehen. Das wird aber bei euch nicht zutreffen weil euer Betriebsgebäude diesen Wert erheblich negativ beeinflußt. Wie weit ist der nächste Nachbar entfernt?

    Gruß Ralph

    Schätzungsweise 400m.

    Es geht darum, eventuell den Hersteller ranzukriegen. 88 dB(A) sind eindeutig viel zu laut, wir wollen und müssen was machen, aber vielleicht kann man die TA Lärm noch irgendwie mit als Druckmittel nutzen.

    Fettflecken werden wie neu, wenn man sie täglich mit Butter bestreicht...

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  • das sagt doch schon einiges.
    Bei 400 Metern kann der Pegel, aufgrund der Bebauung oder Bepflanzung unterschiedlich positiv wie negativ beeinflusst werden. Messen hilft da!

    Gruß Ralph

    "In der Hälfte des Lebens opfern wir unsere Gesundheit, um Geld zu erwerben. In der anderen Hälfte opfern wir Geld, um die Gesundheit wiederzuerlangen." (Voltaire)

  • Hi,

    wo du messen sollst, sagt dir auch die TA Lärm, Kap. 2.3
    Maßgeblicher Immissionsort
    Maßgeblicher Immissionsort ist der nach Nummer A.1.3 des Anhangs zu ermittelnde Ort im Einwirkungsbereich der Anlage, an dem eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte am ehesten zu erwarten ist. Es ist
    derjenige Ort, für den die Geräuschbeurteilung nach dieser Technischen Anleitung vorgenommen wird.

    Anhang I, A.1.3 Maßgeblicher Immissionsort
    Die maßgeblichen Immissionsorte nach Nummer 2.3 liegen

    1. bei bebauten Flächen 0,5 m außerhalb vor der Mitte des geöffneten Fensters des vom Geräusch am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Raumes nach DIN 4109, Ausgabe November 1989;
    2. bei unbebauten Flächen oder bebauten Flächen, die keine Gebäude mit schutzbedürftigen Räumen enthalten, an dem am stärksten betroffenen Rand der Fläche, wo nach dem Bau- und Planungsrecht Gebäude mit schutzbedürftigen Räumen erstellt werden dürfen;
    3. bei mit der zu beurteilenden Anlage baulich verbundenen schutzbedürftigen Räumen, bei Körperschallübertragung sowie bei der Einwirkung tieffrequenter Geräusche in dem am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Raum.

    Ergänzend gelten die Bestimmungen nach DIN 45645-1, Ausgabe Juli 1996, Abschnitt 6.1 zu Ersatzmeßorten sowie zur Mikrofonaufstellung und Meßdurchführung.

    viel Spaß beim Lesen

    Ob ihr den Hersteller dran kriegen könnt, dürfte von vielen Faktoren abhängen, z.B. habt ihr beim Einkauf Vorgaben zum Lärm gemacht, fällt das ganze Teil eventuell unter die Vorgaben der 32. BImSchV.

    viele Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • hallo awen, :16:

    Respekt!, klasse - wie immer!

    VG Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
    ----------------------------------------
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    Andre' Maurois

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