DGUV zur neuen Verordnung für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
Am 24. Dezember 2008 ist die "Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)" in Kraft getreten. Durch diese Verordnung sind entgegenstehende Regelungen der BGV A4 - einschließlich der Vorschriften zur Ermächtigung - nicht mehr anzuwenden. Somit entfällt auch die Rechtsgrundlage für die bisherige Datenbank "Ermächtigte Ärzte", die deshalb nun nicht mehr verfügbar ist. Über weitere Einzelheiten informiert die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) seit Januar 2009 auf ihren Internetseiten.