Betankung Radlader an Betriebstankstellen

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  • Hallo Leute,

    ich stehe nun auch vor der Praktikumsarbeit und benötige einige Anregungen oder Hilfen. Suche da besonders Sicherheitsanfordungen an Betriebstankstellen bis 10.000Liter.

    Ist das z.b. richtig das die Fördereinrichtungen 3 Minuten nach Einschalten oder
    nach Abgabe von 90 Litern sebsttätig abschalten. Sebstverständlich besteht Rauchverbot/Handyverbot. im Arbeitsbereich. Im Arbeitsbereich zählt auch ein
    Sicherheitsabstand von einem Meter um das zu betankene Fahrzeug.
    Zäpfschläuche,Armaturen und Dichtungend der Abgabeeinrichtungen müssen
    regelmäßig kontrolliert werden. Die Zapfsäule bzw. Betriebstankstelle muss gegen Anfahren gesichert sein. Rutschgefahr durch Diesel und Schmierstoffe.

    Über Anregungen und Hilfe wäre ich sehr dankbar.


    Also wer mir weiterhelfen kann meldet sich bitte. Vielen Dank schon mal.

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  • Hi Harmi, die ist mir auch schon auf Anhieb eingefallen wie:

    Relevante Vorschriften und Regelwerke für Tankstellenbetreiber:

    * Gerätesicherheitsgesetz, Bundesimmissionsschutzgesetz
    (Festlegungen zu überwachungsbedürftigen Anlagen)
    * Wasserhaushaltsgesetz
    * Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF)
    * Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten (TRbF),
    insbesondere TRbF 40 "Tankstellen”

    soll ich das mitererwähnen, im Abstract:

    Soll ich im Kurzbericht mehr eingehen ,
    warum wir eine Betriebstankstelle haben,
    warum wir Radlader haben,

    das die Betriebstankstelle aus der Arbeitssicherheits auch sinnvoll,
    ist da ich mit dem Radlader nicht im öffentlichen Strassenverkehr
    fahre darf ,sondern nur auf dem Werksgelände!

    Kann ich das im Kurzbericht mit erwähnen, sonst kommt nachher
    die Frage auf ,warum fahren wir nicht mit dem Radlader zur Tanke.

    Der Radlader/Bagger ist eine selbstfahrende Arbeitsmaschine und bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h zulassungsfrei.

    Da diese Fahrzeuge allerdings nicht allen Vorschriften der StVZO entsprechen (eingeschränktes Sichtfeld, Umrissleuchten fehlen, Breite wird teilw. überschritten etc.), ist für den Betrieb dieses Radladers auf öffentlichem Verkehrsgrund eine Ausnahmegenehmigung gem. § 70 StVZO sowie eine Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO erforderlich. Diese Ausnahmegenehmigung wird i. d. R. von der jeweiligen Bezirksregierung erteilt.

    Voraussetzung für eine solche Ausnahmegenehmigung ist ein Gutachten eines aaS zur Erlangung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 70 StVZO. In diesem Gutachten werden die Abweichungen von der StVZO aufgeführt und auch Auflagenvorschläge für die Ausnahmegenehmigung gemacht.

    Einmal editiert, zuletzt von Manfred (25. November 2008 um 12:36)

  • dazu noch Gefahrstoffverordnung, Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, usw. für den Vorgang "betanken"

    "Die zu betankenden Arbeitsmittel sind nicht für den Straßenverkehr zugelassen und werden auf dem Betriebsgelände betankt."

    würde mir reichen. Aber ich bin nicht Prüfer

    Fettflecken werden wie neu, wenn man sie täglich mit Butter bestreicht...

  • Danke Harmi für deine Hilfe , sehe es auch so , werde das mit meinen TAB
    besprechen.

    Habe da eine andere Frage nun:

    Physische Belastung/Arbeitssschwere beim Tanken soll ich das erwähnen,
    es muss ja aus den Radlader abgestiegen werden und dann getankt werden,
    dadurch findet eine Kombination aus statischer und dynamischer Arbeit statt.
    Wenn er aber nur Radlader fährt ist ja eine statische Arbeit.

    Wie sieht ihr das?

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  • Ich würde eher die primären Gefahren beim Tanken erwähnen, also ggf. Aufnahme von Gefahrstoffen durch Spritzer oder Dämpfe, Brand- Explosionsgehfahr (bei Diesel nicht ganz so schlimm...) usw.

    Das andere halte ich für überzogen. Aber wie gesagt, ich nix Prüfer...

    Fettflecken werden wie neu, wenn man sie täglich mit Butter bestreicht...

  • Danke Harmie , für den Hinweis mit Spritzer.

    Erwähne möchte ich dazu aber noch...

    Jedoch sind im Bereich des Kraftstoff-Einfüllstutzens (oder auch der Zapfsäule) durchaus eine Verpuffung oder ein Brand möglich, wenn sich die aus dem Tank austretenden Kraftstoffdämpfe mit Luft vermischen und eine Zündung (z. B. durch elektrostatische Entladung) erfolgt. Dies ist aber nur dann denkbar, wenn die Bestimmungen nicht eingehalten wurden.

  • Zitat

    Original von Mabu

    Jedoch sind im Bereich des Kraftstoff-Einfüllstutzens (oder auch der Zapfsäule) durchaus eine Verpuffung oder ein Brand möglich, wenn sich die aus dem Tank austretenden Kraftstoffdämpfe mit Luft vermischen und eine Zündung (z. B. durch elektrostatische Entladung) erfolgt. Dies ist aber nur dann denkbar, wenn die Bestimmungen nicht eingehalten wurden.

    MaBu, das halte ich bei Dieselkraftstoff für ziemlich unwahrscheinlich, in einen Eimer Diesel kannst du ein Streichholz werfen, da passiert garnichts.
    Es gibt ja Betriebsanweisungen für den Kraftstoff Diesel und für die Tätigkeit des betankens, da würde ich ansetzen.

    Zitat

    Original von Mabu
    Physische Belastung/Arbeitssschwere beim Tanken soll ich das erwähnen,
    es muss ja aus den Radlader abgestiegen werden und dann getankt werden,
    dadurch findet eine Kombination aus statischer und dynamischer Arbeit statt.
    Wenn er aber nur Radlader fährt ist ja eine statische Arbeit.

    Komm, jetzt ist aber gut :D wie schwer ist so eine Zapfpistole :tongue:
    Schau dir lieber an wie er den Schnorchel in den Tank bekommt, wo ist der Einfüllstutzen, braucht er ne Leiter (Absturz), Hautkontakt ist auch ein Thema, wo wird betankt, was ist wenn der Tank überläuft.
    Auf und Absteigen (wird gesprungen beim Absteigen)
    Dieselabgase, Vibrationen, Schwingungen, Lärm, Klima...........auch wichtig.

    Gruß Tommy