Welche Anforderungen werden an Gasflaschenschränke, Gasleitungen, Anschlüsse gestellt bei denen aus Druckgasflaschen hochgiftige bzw. hochexplosive Gase zwei Stockwerke höher in ein Labor geleitet werden sollen? Woraus müssen Leitungsrohre und Anschlüsse bestehen, um absolute Dichtigkeit zu gewährleisten? Welche zusätzlichen Bedingungen an Absaugung und Belüftung müssen die Schränke erfüllen gegenüber 'normalen' Gefahrstoffschränken? Vorschrift (GUV-B6 gilt nicht mehr, Betriebssicherheitsverordnung ist sehr dünn)
Lagerung und Transport hochgiftiger Gase in geschlossenen Räumen
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ricola -
21. November 2008 um 15:34 -
Erledigt
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Hi ricola,
die GUV B6 ist nur zurückgezogen. Dadurch wird sie nicht ungültig. Du kannst die weiterhin als Anhaltspunkt nehmen, die Betriebssicherheitsverordnung lässt dir diesen Spielraum.
Du findest sie jetzt in der GUV R 500, Betreiben von Arbeitsmitteln. Kapitel 2.35
Gruß, Harmi
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Hallo ricola,
Lese doch einmal die Gefahrstoffverordnung und ihre TRGS´en.
Dort müsste du auch noch interessante Auskünfte finden.
Ausserdem rufe doch einfach mal die Hersteller von Gefahrstoffschränken an. Dort wirst du auch Informationen erhalten.
Gruß RaBAu
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- Offizieller Beitrag
hallo,
hab da auch was..
https://sifaboard.de/www.druckgerae…ung_wiederk.htmdie TRB 610 kann ja auch noch zu Rate gezogen werden
herbert