Prüfung von Gasanlagen

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  • Hallo liebe MitstreiterInnen,

    ein TA hat unter Bezugnahme der BGR 112 Ziffer 7.4 und BGR 110 Ziffer 7.4 gefordert, dass alle Gasanlagen mit nicht offener Flamme (z.B. Backöfen) alle zwei Jahre zu prüfen sind. Ich habe unter den zitierten Regeln nichts zum Prüfen von Gasanlagen gefunden.

    Wo finde ich Empfehlungen oder Regeln wie häufig diese Geräte zu prüfen sind.

    Es handelt sich nicht um Flüssiggasanlagen sondern mit Erdgas befeuerte Anlagen.

    Vielen Dank

    kuddel

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  • Hallo Kuddel,

    die Prüffristen für deine Gasgeräte sollten in den Herstellerunterlagen zu finden sein. Wenn sie dazu keine Aussage treffen, dann legst du auf grund deiner Gfb. die Prüffristen fest.
    Da du aber von Backöfen sprichst, denke ich das ein Zweijahreszyklus angemessen ist. Du solltest dabei auch die Gasleitung optisch prüfen lassen. Alle 12 Jahre sind diese Leitungen dann auf ihre Gebrauchsfähigkeit ( Dichtheit ) zu püfen.

    Gruß Harpe

    Auch der größte Künstler war mal ein Anfänger

  • Hallo zusammen,
    beruflich bin ich bisher von Backöfen verschont geblieben, aber da mir gerade eine Bedienungsanleitung für einen Gasherd in die Finger fiel, hab ich mal reingeschaut. Eine 1-Jahresfrist steht tatsächlich drin.

    vG Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
    ----------------------------------------
    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois

  • @ Martina,

    von welchem Gerät hast du die Bedienungsanleitung?
    In den Anleitungen von Dessauer/ Oranier ist davon nichts zu finden.

    @ Kuddel

    Selbst in der TRGI 1986/96 für Gasgeräte Art A ( Gasherd ) gibt es keine Empfehlung dazu.
    Vielleicht ein passender Link. ( bezieht sich aber auf Flüssiggas)
    http://www.bgfw.net/aktuelles/prueffristen.pdf

    Gruß Harpe

    Auch der größte Künstler war mal ein Anfänger

  • Hallo Harpe,
    ist von „Dessauer GG“ (HG ./821). Gleich auf Seite 2 unter "Sicherheitsvorschriften" steht: „Jährlich einmal den Gasherd vom Fachmann prüfen lassen. Dies dient nicht nur dem sicheren Betrieb...“

    Viele Grüße
    Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
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    Andre' Maurois

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  • Hallo Martina,

    vom HG .../821 habe ich keine Unterlagen mehr gefunden. Schon ein bisschen alt.
    In den neuen Bedienungsanleitungen wie die der Serie F 2253... 2554 werden solche Informationen schon mal eingespart.
    Danke für die Info.

    Gruß Harpe

    Auch der größte Künstler war mal ein Anfänger

  • Hallo Harpe und Martina,

    ich bin bin begeistert dass auch nach knapp 11 Monaten dieses Thema von jemanden Angegangen wird
    :18:

    Das schöne an diesem Forum ist, dass irgend wann immer jemand antwortet.

    Das Thema ist auch noch nicht ausgestanden, wir diskutiern noch.

    Viele Grüße

    kuddel

  • Hallo Harpe und Kuddel,

    vor 11 Monaten hätte ich nicht in die Bedienungsanleitung schauen können... :D Der Herd steht in dem Haus, in dem ich momentan von Mo. - Fr. verweile. Damit die Gäste nicht so viel Schaden anrichten ;) liegt da vermutlich die Bed.anleitung in der Nähe. Tja, und da Harpe das Thema gefunden hat, - sonst hätte ich da ganz sicher nicht reingeschaut. Aber da sieht man`s wieder, alles braucht seine Zeit - und gut Ding will Weile haben. :D :D :D

    Viele Grüße
    Martina

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    Andre' Maurois