Hallo liebe MitstreiterInnen,
ein TA hat unter Bezugnahme der BGR 112 Ziffer 7.4 und BGR 110 Ziffer 7.4 gefordert, dass alle Gasanlagen mit nicht offener Flamme (z.B. Backöfen) alle zwei Jahre zu prüfen sind. Ich habe unter den zitierten Regeln nichts zum Prüfen von Gasanlagen gefunden.
Wo finde ich Empfehlungen oder Regeln wie häufig diese Geräte zu prüfen sind.
Es handelt sich nicht um Flüssiggasanlagen sondern mit Erdgas befeuerte Anlagen.
Vielen Dank
kuddel