Moin moin liebe SiFa Gemeinde!
Ich brauche wieder mal Eure Hilfe!!!!!
Ich habe in meiner Sifa-Ausbildung und auch in anderen Seminaren der BG immer gelernt das bei einen Brand oder Evakuierungsfall der Vorgesetzte dafür verantwortlich ist das alle seine Mitarbeiter am Sammelpunkt anwesend sind, er sollte auch eine Mitarbeiterliste führen um die Vollständigkeit seiner Mitarbeiter festzustellen. Diese Liste soll dann dem Notfallkoordinator oder dem Einsatzleiter der Feuerwehr übergeben werden damit er entscheiden kann ob mit dem Löschen oder mit der Bergung von Vermissten begonnen werden muss.
Meine Geschäftsführung hat dazu folgende Meinung:
Es kann keinesfalls in der Verantwortung einer Einzeiperson oder Gruppe von Einzelpersonen liegen, die Personen-Vollständigkeit im Falle einer Gebäudeevakuierung festzustellen.
Nun zu meiner Frage: Gibt es zu dieser Frage Gesetzestexte, UVV,n , Richtlinien oder Empfehlungen?
Was meint Ihr dazu?
Mit freundlichen Grüssen
Hans - Jürgen Sturm