Moin Kollegen,
es stellt sich folgende Frage aus dem Alltag.
Muss ein LKW Fahrer, der einen LKW mit Ladekran benutz einen Befähigungsnachweis für Kranführer nach BGG 921 erwerben oder reicht eine allgemeine Einweisung in das Gerät ?
und
muss eine schriftliche Beauftragung durch den Arbeitgeber für die Benutzung des Kranes erfolgen ?
Gruß Tommy