Tach zusammen,
gibt es Richtlinien / Verordnungen darüber, wann eine Brandmeldezentrale zur ständig besetzten Einsatz- und Rettungsleitstelle des Landkreises aufgeschaltet werden muss? (Forderung des Brandschutzprüfers ohne Angabe von rechtlichen Grundlagen)
Wäre interessant, die Kriterien mal zu erfahren.