Bei Betriebsbegehungen an Bildschirmarbeitsplätzen (BGI 650) stelle ich immer wieder die gleichen Mängel fest:
- Falsch Aufstellung (Blickrichtung nicht par. zur Fensterfront, direkt zum Fenster)
- falsche Arbeitstische (geringe Tiefe, zu hoch, zu schmal ...)
Wie haltet ihr das ? Auf Abstellung der Mängel bestehen oder nicht ?
Nur Empfehlungen geben ?
Habe in der Sifa - Ausbildung mal den Ausbilder gefragt, der sagte:
"Wenn die Mitarbeiter mit dem Bildschirmarbeitsplatz zufrieden sind , dann bloß nichts ändern"