PSA bei Einsatz von Gefahrstoffen

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  • Hallo Zusammen,

    in der Galvanik eines Uhrenbetriebes werden unterschiedliche Gefahrstoffe eingesetzt. Unter anderem auch Säuren und Laugen. Im Rahmen der durchgeführten Gefährdungsbeurteilung kommen wir zu einer Schutzstufe 3, was wiederum bei den zu verwendenden PSA Auswirkungen zeigt - Säurebeständige Schutzkleidung - (Schürze aus Gummi, Gummistiefel).

    Beim Umgang mit den "reinen Stoff" steht das natürlich außer Frage. Wie verhält es sich aber wenn an den Bädern gearbeitet wird? Die Einsatzkonzentrationen sind tw. sehr niedrig (50 ml/Liter). Hat man hier Handlungsspielraum oder müssen die "armen Kollegen" den ganzen Tag in Gummischürze und Gummistiefeln ausharren? Ich denke da nur an den nächsten Sommer ...

    Besten Dank schon im Voraus.

    Wolfgang_2

    Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.

    Kurt Tucholsky (1890-1935)

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  • Hallo Wolfgang 2,

    ich habe bei der Erstellung des Gefahrstoffverzeichnisses mit Eintragung der Gefährdungen/Schutzstufen differenziert nach "Badansatz (incl. Wartung/Reinigung)" und "Betrieb". Die Badkennzeichnung für die Zubereitung (müsste eigentlich vorhanden sein) kannst du mit dem Rechner "Kolumbus" von der Uni Heidelberg ermitteln (http://www.zuv.uni-heidelberg.de/sw/gefahrstoff…er/kolumbus.htm)
    - und dann die PSA festlegen.


    mfg.

    Uwe

  • Hallo Uwe,

    besten Dank für den Hinweis. Man braucht nur den richtigen Ansatz und schon läuft vieles von alleine.

    Ich mache es jetzt wie von Dir vorgeschlagen. Gef.-beurteilung für den Originalstoff (ist ja bereits fertig) und zusätzlich eine Gef.-beurteilung für das Bad (Betrieb).

    Bei meinem Test mit dem Kolumbus-Rechner der Uni-Heidelberg wurde so aus einem "ätzenden" Originalstoff ein "reizender" Stoff im Bad. Somit aus einer Schutzstufe 3 eine Schutzstufe 2. Wenn das kein Erfolg ist.

    Jetzt bleibt nur noch die Frage wie ich von hier zu den wirklich benötigten (realistischen) PSA komme. "Vollschutz" löst zwar das Problem für den Moment, ist aber auf Dauer nicht zumutbar. (und auch nicht erlaubt).

    Nochmals besten Dank.

    MfG

    Wolfgang_2

    Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.

    Kurt Tucholsky (1890-1935)

    • Offizieller Beitrag

    hallo wolfgang_2

    genauso ist die gefährdungsbeurteilung nach gefahrstoffverordung ja auch zu verstehen.

    Ein und derselbe stoff ist in den verschiedenen "anwendungsformen" jeweils differenziert zu betrachten. So können bei der beurteilung für den umgang mit einem stoff bei lagerung, umfüllen, transport, verwendung usw. jeweils unterschiedliche schutzstufen herauskommen.

    Andersherum könnte es genausogut sein, dass ein üblicherweis nicht als "gefahrstoff" bekannter stoff, wie wasser, in der verwendung bzw. anwendung als heißes wasser oder dampf ein gewisses gefahrenpotential birgt, dass beurteilt werden muss.

    D.h. also, dass bei der gefährdungsbeurteilung immer der konkrete anwendungfall betrachtet werden muss.

    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)

  • Hallo Peter,

    das ich Dank Uwe´s Hinweis auf dem richtigen Weg bin, wusste ich ja schon.

    Vielleicht hast Du aber noch eine Idee was meine Frage bezüglich der konkret einzusetzenden PSA betrifft?

    Besten Dank im Voraus.

    MfG

    Wolfgang_2

    Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.

    Kurt Tucholsky (1890-1935)

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  • Hallo Wolfgang,

    ist denn die Arbeit an den Bädern mit der ständigen Gefahr verbunden, dass die Mitarbeiter kontaminiert weren können? Man versucht ja zunächst, das Ganze technisch oder organisatorisch zu lösen, bevor es an die PSA geht.

    Manchmal schafft man durch das "Dauertragen" von PSA einen ganz anderen Gefahrenpunkt. Das belastet auf die Dauer ganz schön und führt zu unkonzentriertem Arbeiten.

    Fettflecken werden wie neu, wenn man sie täglich mit Butter bestreicht...

    Einmal editiert, zuletzt von harmi (2. November 2008 um 14:16)

  • Hallo Harmi,

    das ist ja genau der Punkt. Grundsätzlich ist ja die Daueranwendung von PSA nicht zulässig. Hier ist der Unternehmer gefragt nach Alternativen zu suchen.

    In dem Moment, wo die Kollegen an den Bädern arbeiten besteht natürlich auf die Gefahr, dass man mit den Gefahrstoffen in Kontakt kommt. Nun ist es aber ein Unterschied ob mit dem Originalstoff (z.B. beim Ansatz eines Bades) oder mit dem fertigen Bad selbst.

    Deswegen würde ich ja sagen, beim Umgang mit dem Originalstoff (wie auch immer der jetzt konkret aussieht - es geht um das Prinzip) die PSA (wie z.B. Gummischürze, Stiefel, Augenschutz ........... - also das komplette Programm).

    Worauf kann ich mich aber berufen, dass ich das alles beim Arbeiten am Bad nicht brauche, da ja hier der eigentliche Gefahrstoff nur noch in einer starken Verdünnung vorliegt.

    MfG

    Wolfgang_2

    Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.

    Kurt Tucholsky (1890-1935)

    • Offizieller Beitrag

    hallo wolfgang,

    ich kenne "deine" galvanik zwar nicht, aber vielleicht hilft dir dies weiter.

    Eigentlich steht doch die frage: Worin besteht denn nun die gefährdung der mitarbeiter an den galvanischen bädern??
    Die aus den konzentraten angesetzten elektrolyte enthalten offensichtlich nur noch geringe konzentrationen an chemikalien. Werden durch inkorporation oder kontamination mit den elektrolyten oder durch inhalation von dämpfen AGW`s oder andere grenzwerte erreicht oder gar überschritten??
    Offensichtlich erwartet man das doch nur beim abwiegen und ansetzen der galvanischen bäder (ausgenommen caynidische bäder).
    Wenn ihr dort automatische galvanikstraßen betreibt, ist der kontakt mit den bädern im allgemeinen doch auszuschließen. Am anfang der straße werden die gestelle oder trommeln o.ä. beschickt und am ende der straße wieder geleert. Da kommt außer dem einrichter kaum einer an die bäder heran.
    Wenn ihr eine halbautomatische anlage betreibt, wo die galvaniseure nach dem beschicken die trommeln oder gestelle selber per hebezeug von bad zu bad weitertransportieren und nebenhergehen, dann musst du als gefährdung im wesentlichen mit verbrühungsgefahr bei heißen bädern, heißspülen oder IR-trocknungen und mit elektrolyspritzern bei badwechseln oder mit aggressiven dämpfen rechnen.
    Absaugungen an den bädern dürften eigentlich standard sein. Hier ist nur zu klären ob diese ausreichen (absaugstelle, abluftmenge). Um nun den spritzschutz zu gewährleisten, könnte man z.b. vor den bädern spritzschutzwände (durchsichtig und ausreichend hoch) anbringen. Das sollte dann einen kontakt (spritzer) mit den elektrolyten oder heißen medien ausschließen.
    Wenn ihr aber eine handgalvanik betreibt, bei der die gestelle und trommeln per hand von bad zu bad weitertransportiert werden, wirst du um handschuhe, gummischürze, gummistiefel und schutzbrille kaum herumkommen. Hierbei würden meines erachtens nicht so sehr die verwendeten chemikalien, als eher der feuchtarbeitsplatz diese PSA erfordern.
    Natürlich sind die gefahren bei umgang mit schwermetallen nicht zu vernachlässigen.
    Ich könnte mir denken, ihr habt mit kupfer, nickel und chrom zu tun. Möglicherweise auch mit gold.
    Wie du sicherlich weist, können beim umgang mit einigen metallen häßliche allergien und krankheiten ausgelöst werden. Dabei spielen schon metallkonzentrationen eine rolle, die bei weitem geringer sind als die reinchemischen eigenschaften der zugehörigen chemikalien (ätzend, giftig, o.ä.)

    Fazit:
    Die gefährdungsbeurteilungen möglichst allumfassen vornehmen und nicht allein auf den reinen einsatz von chemikalien (in welcher konzentration auch immer) reduzieren.

    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)

  • Zitat

    Original von Wolfgang_2
    ...

    In dem Moment, wo die Kollegen an den Bädern arbeiten besteht natürlich auf die Gefahr, dass man mit den Gefahrstoffen in Kontakt kommt. Nun ist es aber ein Unterschied ob mit dem Originalstoff (z.B. beim Ansatz eines Bades) oder mit dem fertigen Bad selbst.

    Deswegen würde ich ja sagen, beim Umgang mit dem Originalstoff (wie auch immer der jetzt konkret aussieht - es geht um das Prinzip) die PSA (wie z.B. Gummischürze, Stiefel, Augenschutz ........... - also das komplette Programm).

    klingt zunächst mal logisch

    Zitat


    Worauf kann ich mich aber berufen, dass ich das alles beim Arbeiten am Bad nicht brauche, da ja hier der eigentliche Gefahrstoff nur noch in einer starken Verdünnung vorliegt.

    Da liegt das Problem. Man will immer alles Mögliche durch irgend etwas abgesichert haben.
    Du kannst dich an alle möglichen Gesetze, Verordnungen, Vorschriften halten und trotzdem dreht man dir vor Gericht das Wort im Mund um.

    Nach dem Motto: "Wo steht, dass man das darf?", arbeite ich entgegengesetzt:
    "Wo steht, dass man das nicht darf?"

    Die Deregulierung mit der Betriebssicherheitsverordnung lässt Dir einen gewissen Spielraum, den du nutzen kannst. Da kommt die GMV, die Gesundemenschenverstandverordnung mit ins Spiel.

    Also das Pferd von hinten aufzäumen und nicht ermitteln, wann man die komplette PSA nicht tragen muss, sondern wann man sie überhaupt tragen muss.

    Die Gefährdungsbeurteilung, egal ob nach GefStV, ArbSchG oder BetrSichV hat immer ein Ergebnis. Und ein kalkulierbares Restrisiko bleibt oft. Wenn von der Mischung des angesetzten Bades nicht die Gefahren ausgehen, die gewisse PSA erfordern, dann muss sie auch nicht getragen werden.

    Fettflecken werden wie neu, wenn man sie täglich mit Butter bestreicht...

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  • Hallo Peter,

    es handelt sich um eine Galvanik mit Handbeschickung, wie sich das für einen Uhren-Manufakturbetrieb gehört.

    Da die Anlage erst vor kurzem fertig wurde entspricht sie dem Stand der Technik, z. B. auch die Absaugung betreffend.

    Durch die bisherige Diskussion ist mir klar geworden, dass es etwas Konkretes bezüglich der anzuwendenden PSA (für den geschilderten Fall) nicht zu geben scheint. Das hatte ich ja eigentlich auch vermutet, da ich bei allen bisher geführten Recherchen nirgends fündig geworden bin.

    Gefährdungsbeurteilung bzw. Risiko hat ja auch etwas mit der Eintrittswahrscheinlichkeit eines Ereignisses (in diesem Fall mit dem hoffentlich nie eintretenden Unfall) zu tun.

    Deshalb werden wir beim Umgang mit dem Originalstoff auf die vorgeschriebene PSA zurückgreifen und bei der Arbeit an den Bädern auf "abgespeckte" Varianten. Die PSA dürfen ja nicht selbst zu einer neuen Gefährdung/Belastung führen.

    Besten Dank

    Wolfgang

    Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.

    Kurt Tucholsky (1890-1935)