Beiträge von Wolfgang_2

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    Hallo Frank,

    in der BGV D27 / § 23 findest Du eine allgemeine Aussage zu Anbaugeräten. In verschiedenen weiteren §§ der genannten BGV gibt es weitere Hinweise.

    Um in diesem Zusammenhang alles richtig zu machen führt an der VDI-Richtlinie 3578 - ANBAUGERÄTE FÜR GABELSTAPLER - wohl kein Weg vorbei.

    Liegt mir leider auch nicht vor, aber zumindest ein Hinweis wo Du weiter fündig wirst.

    Herzliche Güße

    Wölfgang_2

    Hallo Peter,

    es handelt sich um eine Galvanik mit Handbeschickung, wie sich das für einen Uhren-Manufakturbetrieb gehört.

    Da die Anlage erst vor kurzem fertig wurde entspricht sie dem Stand der Technik, z. B. auch die Absaugung betreffend.

    Durch die bisherige Diskussion ist mir klar geworden, dass es etwas Konkretes bezüglich der anzuwendenden PSA (für den geschilderten Fall) nicht zu geben scheint. Das hatte ich ja eigentlich auch vermutet, da ich bei allen bisher geführten Recherchen nirgends fündig geworden bin.

    Gefährdungsbeurteilung bzw. Risiko hat ja auch etwas mit der Eintrittswahrscheinlichkeit eines Ereignisses (in diesem Fall mit dem hoffentlich nie eintretenden Unfall) zu tun.

    Deshalb werden wir beim Umgang mit dem Originalstoff auf die vorgeschriebene PSA zurückgreifen und bei der Arbeit an den Bädern auf "abgespeckte" Varianten. Die PSA dürfen ja nicht selbst zu einer neuen Gefährdung/Belastung führen.

    Besten Dank

    Wolfgang

    Hallo Harmi,

    das ist ja genau der Punkt. Grundsätzlich ist ja die Daueranwendung von PSA nicht zulässig. Hier ist der Unternehmer gefragt nach Alternativen zu suchen.

    In dem Moment, wo die Kollegen an den Bädern arbeiten besteht natürlich auf die Gefahr, dass man mit den Gefahrstoffen in Kontakt kommt. Nun ist es aber ein Unterschied ob mit dem Originalstoff (z.B. beim Ansatz eines Bades) oder mit dem fertigen Bad selbst.

    Deswegen würde ich ja sagen, beim Umgang mit dem Originalstoff (wie auch immer der jetzt konkret aussieht - es geht um das Prinzip) die PSA (wie z.B. Gummischürze, Stiefel, Augenschutz ........... - also das komplette Programm).

    Worauf kann ich mich aber berufen, dass ich das alles beim Arbeiten am Bad nicht brauche, da ja hier der eigentliche Gefahrstoff nur noch in einer starken Verdünnung vorliegt.

    MfG

    Wolfgang_2

    Hallo Uwe,

    besten Dank für den Hinweis. Man braucht nur den richtigen Ansatz und schon läuft vieles von alleine.

    Ich mache es jetzt wie von Dir vorgeschlagen. Gef.-beurteilung für den Originalstoff (ist ja bereits fertig) und zusätzlich eine Gef.-beurteilung für das Bad (Betrieb).

    Bei meinem Test mit dem Kolumbus-Rechner der Uni-Heidelberg wurde so aus einem "ätzenden" Originalstoff ein "reizender" Stoff im Bad. Somit aus einer Schutzstufe 3 eine Schutzstufe 2. Wenn das kein Erfolg ist.

    Jetzt bleibt nur noch die Frage wie ich von hier zu den wirklich benötigten (realistischen) PSA komme. "Vollschutz" löst zwar das Problem für den Moment, ist aber auf Dauer nicht zumutbar. (und auch nicht erlaubt).

    Nochmals besten Dank.

    MfG

    Wolfgang_2

    Hallo Zusammen,

    in der Galvanik eines Uhrenbetriebes werden unterschiedliche Gefahrstoffe eingesetzt. Unter anderem auch Säuren und Laugen. Im Rahmen der durchgeführten Gefährdungsbeurteilung kommen wir zu einer Schutzstufe 3, was wiederum bei den zu verwendenden PSA Auswirkungen zeigt - Säurebeständige Schutzkleidung - (Schürze aus Gummi, Gummistiefel).

    Beim Umgang mit den "reinen Stoff" steht das natürlich außer Frage. Wie verhält es sich aber wenn an den Bädern gearbeitet wird? Die Einsatzkonzentrationen sind tw. sehr niedrig (50 ml/Liter). Hat man hier Handlungsspielraum oder müssen die "armen Kollegen" den ganzen Tag in Gummischürze und Gummistiefeln ausharren? Ich denke da nur an den nächsten Sommer ...

    Besten Dank schon im Voraus.

    Wolfgang_2