Hallo Gemeinschaft,
ich brauche für einen unserer Kunden mal folgende Frage geklärt.
Muß auf einem Lieferschein das Gewicht einer Ware vermerkt sein, welches Gesetz verlangt das.
Beipiel:
Bei Baustoffhändler Huber ( :D) wird eine Palette Pflastersteine mit Lieferschein abgeholt. Muß auf diesem Lieferschein das Gewicht der Ware vermerkt sein? (Ich weiß es würde Sinn machen).
Ich finde irgendwie nix
Brauche die Antwort bis morgen früh
Danke und Gruß Tommy