Gewichtsangabe auf Lieferscheinen

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  • Hallo Gemeinschaft,

    ich brauche für einen unserer Kunden mal folgende Frage geklärt.
    Muß auf einem Lieferschein das Gewicht einer Ware vermerkt sein, welches Gesetz verlangt das.

    Beipiel:
    Bei Baustoffhändler Huber ( :D) wird eine Palette Pflastersteine mit Lieferschein abgeholt. Muß auf diesem Lieferschein das Gewicht der Ware vermerkt sein? (Ich weiß es würde Sinn machen).
    Ich finde irgendwie nix :rolleyes:

    Brauche die Antwort bis morgen früh :rolleyes::)

    Danke und Gruß Tommy

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  • Hi TommyB,

    ...grundsätzlich ist eine Gewichtsangabe hilfreich und erforderlich - zwingend notwendig ist sie aber z.B. auf einem Lieferschein nicht.

    Die einzige Quelle, die mir hier einfällt ist das Gefahrgutrecht. Beim Transport von Gefahrgütern sind auf den Beförderungsdokumenten Gewichtsangaben zwingend anzugeben.

    Will Dein Kunde jetzt entsprechende Gewichtsangaben haben oder will er sie nicht liefern?!

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo Michael,

    er will sie wohl nicht liefern weil es ihm wohl zu viel Arbeit ist seine EDV umzustellen, bzw. die Gewichtsangaben zu ermitteln.

    Ich habe ihm aber trotzdem dringend angeraten dies zu tun, denn wie will alleine der Verlader/Fahrer die benötigten Zurrmittel ermitteln, wenn er das Gewicht nicht kennt.

    Außerdem muß der Fahrer auf Verlangen nachweisen, dass er das Zul. ges. Gewicht nicht überschritten hat, wie könnte er das ohne Gewichtsangabe auf dem Lieferschein (Ladepapiere).

    Gruß Tommy

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