Notwendigkeit einer Leitenden Sicherheitsfachkraft

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    • Offizieller Beitrag

    hallo zusammen,

    ich hab da mal eine bescheidene frage,
    gibt es die notwendigkeit der bestellung einer leitenden sicherheitsfachkraft, wenn mehrere sifas bestellt sind?

    habe dazu keine klare aussage gefunden ?( ?(

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

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    • Offizieller Beitrag

    Hallo Toni,

    ich habe hierzu auch keine eindeutige Regelung gefunden, aber der Unternehmer hat ja die Pflicht, für klare Organisations- und Verantwortungsstrukturen zu sorgen (Organisationshaftung).

    Im Komnet stehen dazu einige mögliche Konstellationen:

    Dialognummer: 3461
    Dialognummer: 4783

    Also demnach muss keine leitende Sifa bestellt werden.

    Grüße,

    iMedias

  • Hi Leute,

    ...der § 8 Abs. 2 des ASiG ist m.E. hier relativ klar, oder?!?

    (2) Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder, wenn für einen Betrieb mehrere Betriebsärzte oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellt sind, der leitende Betriebsarzt und die leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit, unterstehen unmittelbar dem Leiter des Betriebes

    Die Notwendigkeit zur Bestellung ergibt sich für mich ebenfalls, und damit würde ich den KomNet-Dialogen etwas wiedersprechen, aus dem OWiG (betriebliche Organisation).

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    erstmal danke für eure antworten,

    also nach lesen der beiträge hier wie auch im komnet forum, ist es wohl eher eine auslegungs sache.
    relativ klar hat sich für mich bei diesen aussagen herausgestellt, dass nichts klar ist!!!
    ich finde das ist wohl eher alles eine frage der interpretation, oder?

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

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    (Sapere aude)

  • Hallo Zusammen,

    ich habe auch nichts definitives gefunden, weise aber darauf hin, dass bei einer evtl Zertifizierung des Betriebes nach DIN EN ISO 18001 oder 9001 eine klare Hierarchie erwartet wird, d. h. für mich, wenn einer das letzte Wort hat und es so in seiner Funktionsbeschreibung steht, sollte das auch so dokumentiert werden.Wenn die Firma aus mehreren Betrieben besteht, bietet sich das sowieso an, da man einheitlicher bei Kunden und Behörden auftreten kann.

    Gruß Holgi

    Kein Mensch ist so beschäftigt, dass er nicht die Zeit hat, überall zu erzählen, wie beschäftigt er ist. (R. Lemke)

    Einmal editiert, zuletzt von holgi (26. September 2008 um 11:55)

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  • Hallo toni,

    Der Michael hat m. E. vollkommen recht, dass § 8 Abs. 2 ArSichG wenig Interpretationsspielraum gibt.

    Wenn für einen Betrieb mehrere FaSis bestellt sind ist die leitende Fasi dem Leiter des Betriebes unterstellt. Ergo muss sich die Betriebsleitung eine Person rauspicken

    Wenn in einem Unternehmen , dass aus verschiedenen Betrieben besteht mehrere FaSis bestellt sind aber für jeden Betrieb nur eine dann sollte es möglich sein auf eine leitende FaSi zu verzichten

    Viele Grüße

    kuddel