Wieviel darf ich im Kran transportieren?

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  • Hallo,

    ich hab da mal ne Frage, steht irgendwo das man im Kran nur eine Walze / Rundstab transportieren darf? Ich weis, dass dort steht: Lastaufnahmeeinrichtungen sind so zu verwenden, dass die Last gegen Herabfallen gesichert ist.

    Aber ich suche was handfeststes, weis vielleicht jemand was?

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    • Offizieller Beitrag

    hallo cossi,

    also zunächst muss ich herbert recht geben, verstehe deine frage auch nicht so richtig.
    willst du dich allgemein über krane informieren? siehe BGV D 6 oder folgende links zu hebemitteln und deren verwendung:

    Anschlagen von Lasten
    Anschlagseile

    ich denke das sollte alles drinstehen was du suchst ;)
    ansonsten melde dich nochmal.

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

  • Mh ich versuch es mal so,

    wir stellen Walzen her die ca. 1 bis 4 Meter lang und einen Durchmesser von 100mm bis 900mm haben.

    Die Walze wird mittels Rundschlingen / Chemiefaserhebebänder in der Traverse transportiert, nur gibt es ein paar Mitarbeiter bei uns, die 3, 4 oder 5 Walzen zusammen in den Rundschlingen transportieren. Nach meiner Ansicht, ist dabei nicht gewährleistet, dass die oberen Walzen nicht vielleicht doch mal rausrutschen können, z.B. bei einem starken Bremsen des Kran´s oder so.

    Wisst ihr was ich meine?

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  • Hallo Cossi,

    ich glaube zu verstehen was du meinst. Wenn du ein Photo oder eine Skizze einstellen könntest wäre aber auch nicht schlecht.

    Beim Anschlagen von Lasten müssen verschiedene Punkte betrachtet werden.

    • Gewicht der Last
    • Traglast des Kranes
    • Traglast der Hebebänder
    • Punkte zum Anschlagen
    • Darf die Last gebündlet werden?
    • Wenn gebündelt wird, kann die Last dann herausfallen?
    • Das Führen von Lasten über Menschen ist untersagt!
    • Lasten müssen geführt werden, Im Notfall mit Führungsseil?

    Cossi: Bündelung und Transport dieser Bündel muss genau das sichergestellt sein! Die Last darf nicht herausrutschen.
    Es dürfen auch nicht alle Materialen bebündelt werden. Manche Materialien brauchen spezielle Anschlagmittel oder Lastaufnahmemittel.

    Gedankenansätze zum Verhinderen deines Problems:
    Grundsätzlich Gefährdungsbeurteilung in diesem Fall dürfte eine spezielle vertiefende das Problem passend treffen.

    Man muss auch überlegen ob die hergestellten Rollen nicht durch den Transport Qualitätschäden erleiden. Wenn ja ist das im Sinne des Herstellers das vielleicht teure Nacharbeit geleistet werden muss?

    Wenn es sich doch Praktisch gut macht die Rollen im Kompletten Paket zu transportieren. Warum werden dann nicht dafür Transportcontainer gebaut wo diese Rollen Formschlüssig und sicher gelagert werden können.
    Für den Hersteller:
    Zeitersparnis?
    Sicherer Transport?
    Erhalten der Qualität?
    Erleichtern von Arbeitsschritten?

    Wenn ich Dir weiter helfen kann gerne auch mit PN.

    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • @ RaBau ?

    Lasten müssen geführt werden? Als grundsätzliche Forderung wäre mir das _neu_ . Halte ich aber eher für falsch, als für eine Neuigkeit.
    Und Punkte zum Anschlagen sind wohl genau das, was fehlt.

    Aber so versteht es eben jeder auf seien Weise.

    Und warum per PN?

    Wollen/ Sollten nicht alle im Forum vom *Erfahrungsaustausch* profitieren?


    Gast

  • Zitat

    Original von Gast
    @ RaBau ?

    Lasten müssen geführt werden? Als grundsätzliche Forderung wäre mir das _neu_ . Halte ich aber eher für falsch, als für eine Neuigkeit.
    Und Punkte zum Anschlagen sind wohl genau das, was fehlt.Gast


    Was ist Falsch eine Last sicher von einem Ort zum anderen zu führen?
    Es sei denn das Menschenleben ist deiner Meinung weniger Wert als der Zeitgewinn!

    Eine Aufzählung von wichtigen Punkten! Da die Kenntnisse über die Arbeitsverhältnisse und -verfahren in der entsprechende Firma nicht bekannt sind.
    Als MB Ing. wirst doch gerade Du entsprechende Hilfsmittel kennen, wo an Rundkörpern Anschlagpunkte ohne größere Probleme geschaffen werden können! Oder?

    Aber wenn Du über andere Quellen oder Gefährdungsbeurteilung verfügst nenne sie doch mit Begründung.
    Meine Quellen:

    Zitat

    "Arbeitsstättenverordnung vom 12. August 2004 (BGBl. I S. 2179), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2007 (BGBl. I S. 1595)"
    Anhang 1 Nr. 2.1
    2 Maßnahmen zum Schutz vor besonderen Gefahren
    2.1 Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen Arbeitsplätze und Verkehrswege, bei denen die Gefahr des Absturzes von Beschäftigten oder des Herabfallens von Gegenständen bestehen oder die an Gefahrenbereiche grenzen, müssen mit Einrichtungen versehen sein, die verhindern, dass Beschäftigte abstürzen oder durch herabfallende Gegenstände verletzt werden oder in die Gefahrenbereiche gelangen. Arbeitsplätze und Verkehrswege nach Satz 1 müssen gegen unbefugtes Betreten gesichert und gut sichtbar als Gefahrenbereich gekennzeichnet sein. Zum Schutz derjenigen, die diese Bereiche betreten müssen, sind geeignete Maßnahmen zu treffen.

    Statt anzugreifen ohne etwas anderes Beizutragen!

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    Einmal editiert, zuletzt von RaBau (15. September 2008 um 21:04)