Beauftragungen

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  • Hallo,

    meine frage lautet, muss bei einer Beauftragung des Sicherheitsbeauftragten der Betriebsrat mitunterschreiben oder genügt hier nur die Info darüber?

    Gruß Reini

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  • Hallo,

    entsprechend §22 Abs. 1 SGB VII ist der/die Sicherheitsbeauftragte unter Beteiligung des Betriebsrats zu bestellen und dann wohl auch abzuberufen.
    Nach §74 BetrVG gilt das Gebot sich mit dem Arbeitgeber -direkt- zu verständigen.
    Ich denke, es kommt hier auf die betriebliche Gepflogenheit an.
    Bei vertrauensvoller Zusammenarbeit geht das sicher auch relativ formlos.

    Quelle ist übrigens der Leitfaden Recht mit dem Titel 'Der Beitrag des Betriebsrates zur Arbeitssicherheit' JB 5 der ehemaligen BGFE

    Gruß Udo

  • wenns im Protokoll einer BR-Sitzung steht, dann ist das völlig ausreichend

    Die Demokratie ist ein Verfahren, das garantiert, dass wir nicht besser regiert werden, als wir es verdienen.

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