Erstellen Verlegepläne

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  • Hallo Gemeinde,

    toll das es dieses Forum gibt. So was spezielles habe ich schon immer gesucht.
    Bin Anfänger in Brandschutz u. suche berufliche Praxis u. umfangreiches Wissen.
    Ich hoffe ich habe jetzt keinen abgeschreckt ;)
    Mein Auftrag: Selbstständig Verlegepläne erstellen in Abstimmung der genannte Pflegebereiche in den Gebäuden.
    1. Habe noch nie Verlegepläne gesehen?
    2. Mir liegen keine Brandschutzpläne vor.
    3. Vorgaben für Verlegepläne gibt es nicht weil es schlichtweg bisher keine erstellt wurden.
    Hinzu kommt: Bisher bin ich in die Betriebliche Organisation des Brandschutzes nicht eingebunden worden.

    Welchen Rat könnt Ihr mir geben. Bin verzweifelt, weil man mich hängen läßt. ;(
    Wie gehe ich am besten vor? ?(

    Würde mich freuen wenn Ihr mir bei meinem Einstieg in den Brandschutz helfen würdet.
    Vielen Dank im Voraus!!
    Heinz

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    • Offizieller Beitrag

    hallo heinz,

    ehe wir auf deine frage eingehen können, müsstest du uns schon noch ein bischen mehr infos zukommen lassen.

    Wenn du hier von "verlegeplänen" schreibst, sind das doch bestimmt nicht vorgaben, wie man fliesen auf dem boden oder an die wand bekommt, oder?
    Vermutlich geht es doch hier um die verlegung von patienten o.ä. im brandfall, oder? Vielleicht könntest du das noch ein wenig konkretisieren.

    Auf jeden fall müsstest du erst einmal alles zusammentragen, was es in eurem haus zum thema brandschutz schon gibt: welche unterlagen sind es, wer hat sie erstellt, von wann sind diese unterlagen, gibt es aktualisierungen usw.
    Ihr habt dann bestimmt auch eine brandmeldeanlage im haus. Dann ist ja auch die feuerwehr im notfall sofort mit eingebunden und es müsste entsprechend abgestimmte notfallpläne geben.

    Unterstützung für fragen im brandschutz bekommst du auf jeden fall von der feuerwehr. Dort gibt es den bereich "vorbeugenden brandschutz", der dich beraten kann und vor allen dingen durch sogenannte "Brandverhütungsschauen" vor ort die getroffenen brandschutzmaßnahmen prüfen und bewerten kann.
    Mit ihr sind dann auch rettungswege, verlegungen, evakuierungen usw. abzustimmen.

    So, das erst mal für den anfang.

    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)

  • hallo Peter,

    sorry, richtig vermutet, es geht um die Verlegung zur Evakuierung im Brandfall für Bettlägrige Patienten.
    Mehr Info habe ich auch nicht.
    Versteh mich nicht falsch, aber mein Ansprechspartner für Brandschutz, der von sich behauptet kein Brandschutzbeauftragter zu sein, rückt einfach nicht mit mehr heraus.
    Unterlagen die mir zur Verfügung stehen sind:
    1. Liste der Gebäude mit Aufführung der Pflegebereichen/stationen. ca. 10 Gebäude
    2. Ein Muster "Horizontale Räumung im Brandfall" hier anbei beigefügt
    3. Auf Fragen, ob ich den die Brandschutzpläne zur Orientierung bekomme, heißt es:"Ist nicht Notwendig und liegen uns auch nicht vor. Brandabschnitte erkenne ich vor Ort an den Treppenhäuser und Brandschutztüren."

    Das Wichtigste: Die Dienstanweisung bis zum Ende diesen Jahres die Aufgabe fertig an den Pflegebereichen abzuliefern.

    Mir fehlt die Erfahrung um zu wissen, ob mir diese Vorgaben reichen.
    Die Frage ist nur, kann ich vor Ort so die Brandabschnitte einteilen u. darf ich das ohne Dokumente (Brandschutzplan) wo ich mich darauf stüzen könnte?

    Offensichtlich ist dies ja keine besondere Schwierigkeit wenn man mein Vorgesetzten, Ltd. Fachkraft, hört. Wohlgemerkt, ich arbeite in einer Abt. für Arbeits-u. Umweltschutz.

    Da ich nur eine 3 Tage -Woche habe wegen meines Fernlehrgang, stehe ich ganz schön unter Druck.

    Kann ich in meinem Fall die Brandabschnitte so bestimmen und die Räumlichkeiten zur Horizontalen Räumung so festlegen?

    Gruß
    Heinz

    • Offizieller Beitrag

    hallo heinz,

    da lässt man dich ja ganz schön hängen ...

    erst mal hier schon einen kleinen einstieg in die materie:
    http://www.brandschutz-kompakt.de/assets/s2dmain.html?http://www.brandschutz-kompakt.de/ratschlaege/brandschutzunterweisung/index.html</a>

    edit/ergänzt: 28.08.08
    http://www.gernsbach.de/feuerwehr/aktu…Krankenhaus.pdf

    http://www.feuerstop.de/wenn%20das%20K…us%20brennt.htm

    http://www.bsdoku.de/Armacell/Lexik…baurmuster.html

    http://www.zlt.de/Download/Gesetze/KhBauR_Sachsen.pdf


    Mit den "Brandabschnitten" ist das nicht ganz so einfach. Normalerweise werden die bereits im rahmen der planung von gebäuden, entsprechend verschiedener vorschriften (Landesbauordnung, sicherheitsvorschriften zu Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Krankenhäuser, ...), gebäud- und raumgenau festgelegt. Da spielen raumgröße, nutzungsart, gefährdungen, flucht- und rettungswege, löscheinrichtungen, meldeeinrichtungen usw. eine rolle.
    Und wie wir das alle ja schon kennen, wird bereits nach wenigen jahren wieder irgendetwas umgebaut oder umgenutzt. Das bedarf einer genehmigung, die dann wiederum ein neues "Brandschutzgutachten" eine anpassung des brandschutzplanes und unter umständen der brandabschnitte erfordern. Extrem gesagt: Wenn ich ein büroraum in ein lösungsmittellager umbauen will, zieht das schon erhebliche brandschutztechnische maßnahmen nach sich. Das sieht eigentlich auch (fast) jeder ein. Bei anderen veränderungen/umnutzungen ist das oft nicht gleich erkennbar, kann aber dennoch notwendig sein.
    Bei den verlegeplänen ist insbesondere zu beachten, dass die betten der einen station auch vollständig in einen anderen brandabschnitt untergebracht werden können! Auch unter nutzung der korridore, aber OHNE fahrstuhl und NICHT in den flucht- und rettungswegen (treppenhäuser) !! Das entspricht dann der horizontalen räumung.
    Diese verlegepläne müssen mit der feuerwehr und deren mittel und möglichkeiten abgestimmt sein, damit sie den zweiten und dritten rettungsweg richtig einrichten können.

    Für dich als brandschutztechnischen laien (so wie du es selbst darstellst) und wenn sich dein ansprechpartner für brandschutz auch nicht zum brandschutzbeauftragten bekennt, bleibt da eigentlich nur der weg, andere fachkundige mit ins boot zu nehmen. Noch dazu, weil dies wirklich ein sehr brisantes problem ist, das kenntnisse und erfahrungen erfordert.
    Wie schon gesagt, beziehe am beste die feuerwehr mit ein und wenn sich hierbei spezielle probleme herausstellen, dann beauftragt brandschutztechnische ingenieurbüros damit. Das hat auch für dich den vorteil, das sich schon mal andere mit eurem problem zielgerichtet befassen, wenn du nun schon nur eine 3-tage-woche hast.

    Eine weitere "ferndiagnose" ist hier eben leider nicht möglich.

    peter

  • Hallo Peter,

    erstmal vielen Dank für deine Mühen!!! =) Echt bärenstark :15:

    In diesem Dschungel von Verordnungen und Richtlinien sind hier viel gute brauchbare Angaben, welche Vorausetzungen zur Umsetzung geschaffen werden müssen.
    :37:
    Was mich aber bei all meinen Recherchen wundert. Es gibt keine Zeichnung bzw. Muster, wie ein stationsbedingter Verlegeplan im Krankenhaus aussehen kann.

    Dies ist ja mein Ziel, und ehrlich gesagt habe ich noch immer keine Vorstellung, wie dieser nun aussehen muß.

    Es gibt nicht zufällig einen im Forum, der so einen Verlegeplan schon einmal erstellen durfte? :rolleyes:

    Das würde mir meine Zielerreichung sicher erleichtern.
    Nicht zu wissen worauf man hinarbeitet, bringt mich zur Verzweiflung.
    Wobei sich mir jetzt die Frage aufdrängt: Lieber Peter, bist du eigentlich der einzige Spezialist für Brandschutz in diesem Forum? Als neues Mitglied wäre das schon interessant zu wissen. Bitte nicht falsch verstehen .... :D
    Gruss Heinz

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  • jeder trägt mit seinen Beiträgen zu einer Lösung bei, wir haben viele Experten hier :D

    Die Demokratie ist ein Verfahren, das garantiert, dass wir nicht besser regiert werden, als wir es verdienen.

    • Offizieller Beitrag

    hallo heinz,

    wenn du dir die themenliste hier im forum anschaust, da siehst du auch das thema brandschutz. Hier ist noch der Herbert ganz fit drauf. Aber der ist wohl noch im urlaub und wird sicher später noch dazustoßen.

    Ansonsten: wie tommygm schon gesagt hat: " ... wir haben viele experten hier."

    Ein beispiel für Verlegeplan habe ich im moment nicht parat, aber vielleicht finden wir da noch etwas passendes.

    peter

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Heinz,

    das meiste hier wurde ja schon von Peter sehr gut beantwortet...

    Ein Brandschutzbeauftragter, der keiner sein will?? frag doch mal deinen Chef danach..in Krankenhäusern ist ein Brandschutzbeauftragter gesetzlich gefordert!

    Hausinterne Regelungen zu nichtmedizinischen Notfallsituationen und des Katastrophenschutzes sind fester Bestandteil eines internen Qualitätsmanagementes (im §7 KHG gefordert)
    Bauliche Maßnahmen sind in der Krankenhausbauverordnung geregelt.

    Einen Verlegeplan gibt es pauschal wohl nicht..der muss in jedem Fall selbst erarbeitet werden..ist ja ein wichtiger Bestandteil des Notfallplanes.

    gruß, herbert

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  • Hallo Herbert,

    danke für deine Tipps. =)Ganz interessant ist vor allem dein Hinweis „in Krankenhäuser ist ein Brandschutzbeauftragter gesetzlich gefordert“. Das ist mir NEU.
    Wo genau finde ich diese rechtliche Forderung?
    Oder ist dies nicht länderspezifisch, dass Brandschutzbeauftragte in Krankenhäuser bestellt sein müssen?

    Ist es gesetzlich überhaupt vertretbar, solch eine brisante Maßnahme ohne detaillierten Vorgaben und Festlegungen durchführen zu lassen?
    Für die Ausweichunterkünfte in akuter Gefahr sollen die nötigen Einteilungen der Brandabschnitte ohne Erfahrungswerte entschieden werden, da vielfach keine Brandschutzpläne existieren.

    Welche Qualifikation muss ein Beschäftigter haben, um die Anforderung der Umsetzung von Verlegepläne aus brandschutztechnischer Sicht im Krankenhaus zur Unterbringung u. Versorgung von Patienten im Pflegebereich übernehmen zu können?

    Entscheidend: Darf ich unter den Voraussetzungen ( keine-Erfahrungswerte, Brandschutzpläne) Einteilungen von Brandabschnitten zur Bestimmung der Ausweichunterkünfte planerisch festlegen?

    Viele Fragen, aber vielleicht kannst Du mir als angehöriger der Feuerwehr da weiterhelfen.
    Vielen Dank schon mal im Voraus für Eure Bemühungen.

    Gruß Heinz

  • Hallo TommyB,

    nett gemeint, aber das Hilft mir nicht weiter. Diese Brandschutzordnung ist leider nur oberflächlich und nicht Gebäudespezifisch. Das war mir allerdings auch schon bekannt, da eine Brandschutzordnung ja Bestandteil für den Verlegeplan sein soll. ;)

    Passend auch hier, dass alle Kriterien, die Anhaltpunkte zu Verlegepläne geben könnten, nicht enthalten sind (typisch).

    Ich hoffe, ich kann Euch da in naher Zukunft bessere Alternativen bieten. :rolleyes:

    Gruß Heinz

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,
    In Deutschland besteht keine generelle Pflicht zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten. Die §§ 10 und 13 (2) Arbeitsschutzgesetz verlangen jedoch vom Arbeitgeber nicht nur Brandschutzmaßnahmen, sondern auch die Benennung von Beschäftigten, die diese Maßnahmen durchführen. Sofern der Arbeitgeber die ihm obliegenden Aufgaben nicht selbst wahrnimmt, kann er zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen. Die Landesbauordnungen und die dazugehörigen Sondervorschriften verlangen dagegen in bestimmten Fällen die Bestellung von Brandschutzbeauftragten: § 51 der Musterbauordnung verlangt ihn für die sog. Sonderbauten wie Hochhäuser, Verkaufsstätten, Versammlungsstätten, Krankenhäuser etc.

    In der Krankenhausbauverordnung ist auch geregelt, wieviele Betten im Notfall von anderen Abteilungen (anderer Brandabschnitt) aufgenommen werden müssen...ist dann ja fast schon ein Verlegeplan..