Beauftragung

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  • Hallo,

    Meine Frage lautet:
    Muß bei Beauftragungen, hier Sicherheitsbeauftragter, ein Geldbetrag eingetragen werden? ( z.B. bei Formular BGR A1 ja)

    Gruß Reini

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  • was meinst Du mit Geldbetrag??????


    denke, grundsätzlich Nein

    Die Demokratie ist ein Verfahren, das garantiert, dass wir nicht besser regiert werden, als wir es verdienen.

  • Zitat

    Original von Reinhold Kelch
    Hallo,

    Meine Frage lautet:
    Muß bei Beauftragungen, hier Sicherheitsbeauftragter, ein Geldbetrag eingetragen werden? ( z.B. bei Formular BGR A1 ja)

    Gruß Reini

    Moin Reini,
    beim Formular für Sicherheitsbeauftragte kann man keinen Geldbetrag einsetzen.
    Das geht nur beim Formular " Übertragung von Unternehmerpflichten" bei dem man festlegen kann, bis zu welchem Betrag eigenverantwortlich z.B. Verbandsmaterial angeschaft werden darf.

    Gruß Tommy

    • Offizieller Beitrag

    hallo reini,

    wie tommyb auch schon gesagt hat:
    für sicheheitsbeauftragte ist kein geldbetrag vorgesehen.

    Das sind hier nämlich "zwei verschiedene schuhe".

    Beauftragte (z.b. eben auch sicherheitsbeauftragte) sind entsprechend fachlich kompetente leute, die ein unternehmer in seinem betrieb für die erfüllung bestimmter aufgaben und u.u. gesetzlicher pflichten berufen kann. Das geschieht in den meisten fällen "ehrenamtlich" und zusätzlich zu seiner eigentlichen aufgabe im betrieb. Da muss sich auch jeder unternehmer kundig machen, welche beauftragten er für sein unternehmen haben muss und welche er haben will und wie er sie einsetzt.
    In den meisten fällen ist das eine "beratungsfunktion" ohne wesentliche übernahme von verantwortung.

    Anders sieht es aus, wenn der unternehmer angestellten einen teil seiner unternehmerverantwortung überträgt. Verantwortung heist dann, für einen gewissen zugewiesenen mitarbeiterstamm und einen gewissen materiellen wert gegenüber dem unternehmer (oder eben auch mal dem richter) gerade stehen zu müssen. Die höhe dieser materiellen verantwortung sollte dann eben auch (gemäß formular BGR A 1) schriftlich festgehalten werden.

    Beiden fällen gemeinsam ist es nun, dass der unternehmer für seine ausgewählten mitarbeiter entsprechende berufungs- oder benennungsurkunden ausstellt und übergibt.

    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)

  • Hallo,

    danke für die Antwort, mein Fehler, ich meinte bei der Übertragung der
    Unternehmenspflichten muß hier ein Geldbetrag stehen?

    Gruß Reini

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  • ist das eine neue Frage?

    in größeren Unternehmen ist es doch geregelt, bis zu welchen Betrag der jeweilige Vorgesetzte zeichnungsbefugt ist!

    Die Demokratie ist ein Verfahren, das garantiert, dass wir nicht besser regiert werden, als wir es verdienen.

    • Offizieller Beitrag

    hallo reini


    ... ach so....
    also doch übertragung von unternehmerpflichten

    Antwort auf deine frage: JA

    Um die eigentlichen verantwortungsbereiche genau abzugrenzen und zuzuordnen ist die angabe von finaziellen größenordnungen auf jeden fall zu empfehlen!

    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)