Hallo,
Meine Frage lautet:
Muß bei Beauftragungen, hier Sicherheitsbeauftragter, ein Geldbetrag eingetragen werden? ( z.B. bei Formular BGR A1 ja)
Gruß Reini
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Neues Benutzerkonto erstellenHallo,
Meine Frage lautet:
Muß bei Beauftragungen, hier Sicherheitsbeauftragter, ein Geldbetrag eingetragen werden? ( z.B. bei Formular BGR A1 ja)
Gruß Reini
was meinst Du mit Geldbetrag??????
denke, grundsätzlich Nein
ZitatOriginal von Reinhold Kelch
Hallo,Meine Frage lautet:
Muß bei Beauftragungen, hier Sicherheitsbeauftragter, ein Geldbetrag eingetragen werden? ( z.B. bei Formular BGR A1 ja)Gruß Reini
Moin Reini,
beim Formular für Sicherheitsbeauftragte kann man keinen Geldbetrag einsetzen.
Das geht nur beim Formular " Übertragung von Unternehmerpflichten" bei dem man festlegen kann, bis zu welchem Betrag eigenverantwortlich z.B. Verbandsmaterial angeschaft werden darf.
Gruß Tommy
hallo reini,
wie tommyb auch schon gesagt hat:
für sicheheitsbeauftragte ist kein geldbetrag vorgesehen.
Das sind hier nämlich "zwei verschiedene schuhe".
Beauftragte (z.b. eben auch sicherheitsbeauftragte) sind entsprechend fachlich kompetente leute, die ein unternehmer in seinem betrieb für die erfüllung bestimmter aufgaben und u.u. gesetzlicher pflichten berufen kann. Das geschieht in den meisten fällen "ehrenamtlich" und zusätzlich zu seiner eigentlichen aufgabe im betrieb. Da muss sich auch jeder unternehmer kundig machen, welche beauftragten er für sein unternehmen haben muss und welche er haben will und wie er sie einsetzt.
In den meisten fällen ist das eine "beratungsfunktion" ohne wesentliche übernahme von verantwortung.
Anders sieht es aus, wenn der unternehmer angestellten einen teil seiner unternehmerverantwortung überträgt. Verantwortung heist dann, für einen gewissen zugewiesenen mitarbeiterstamm und einen gewissen materiellen wert gegenüber dem unternehmer (oder eben auch mal dem richter) gerade stehen zu müssen. Die höhe dieser materiellen verantwortung sollte dann eben auch (gemäß formular BGR A 1) schriftlich festgehalten werden.
Beiden fällen gemeinsam ist es nun, dass der unternehmer für seine ausgewählten mitarbeiter entsprechende berufungs- oder benennungsurkunden ausstellt und übergibt.
peter
Hallo,
danke für die Antwort, mein Fehler, ich meinte bei der Übertragung der
Unternehmenspflichten muß hier ein Geldbetrag stehen?
Gruß Reini
ist das eine neue Frage?
in größeren Unternehmen ist es doch geregelt, bis zu welchen Betrag der jeweilige Vorgesetzte zeichnungsbefugt ist!
hallo reini
... ach so....
also doch übertragung von unternehmerpflichten
Antwort auf deine frage: JA
Um die eigentlichen verantwortungsbereiche genau abzugrenzen und zuzuordnen ist die angabe von finaziellen größenordnungen auf jeden fall zu empfehlen!
peter
Hallo Peter,
danke für deinen Tipp!
Gruss Reini