Hallo zusammen, bei uns wurde von einem Auditor bemängelt, dass unsere Hebebänder nicht mit einer Prüfplakette versehen sind. Sie werden zwar jährlich von einem Sachkundigen geprüft, aber nicht mit einer Plakette versehen. Meiner Ansicht nach ist diese Vorgehensweise nach BGR 500 so auch ausreichend. Wie wird das bei euch gehandhabt? Gruß Trübi
Hebebänder, Prüfplakette
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truebi -
8. August 2008 um 09:16 -
Erledigt
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Hallo truebi,
bei uns bekommen die Hebebänder eine Prüfplakette, damit ist auch sichergestellt, dass die Mitarbeiter vor der Benutzung sofort erkennen können ob geprüft wurde. Unsere Mitarbeiter haben die Anweisung, keine Hebebänder zu nutzen die keine oder eine Prüfplakette in der falschen Farbe haben.
Aber zwingend vorgeschrieben ist das nicht. Die Prüfnachweise sollten nur griffbereit vorhanden sein.
Grüße
awen -
Hallo
so wie bei Awen läuft es bei uns auch.
Es hat sich bewährt