AGW Epoxidharz

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  • Hallo,

    ich suche für meine Praktikumsarbeit den AGW von Epoxidharz. Ich bin bei Gestis-Stoffdatenbank und Wingis-Online nicht fündig geworden. Gibt es überhaupt AGW von Epoxidharz oder muß ich auf die "alten" MAK-Werte zurück greifen ?

    MfG
    helly1969

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    • Offizieller Beitrag

    hallo helly,

    falls du nichts in den datenbänken findest und es sich um luftgrenzwerte handelt dann schau mal in der TRGS 900 nach, da findest du infos.

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

  • Epoxidharz scheint ja zum Dauerbrenner zu werden.

    Bisher hatte ich damit - wie schon erwähnt - wenig Berührungspunkte.

    Was sagt denn das Sicherheitsdatenblatt?
    Wenn ich die BGR 227 -> Atemschutz lese - assoziiere ich Staubgrenzwert oder Grenzwerte der Inhaltsstoffe - also SDB.

    Gruß
    gladis :)

  • Wieso findest du in der Wingis nichts ?
    Auszug aus Wingis 2.7. Epoxidharz

    Grenzwerte und Einstufungen

    In den Produkt-Informationen erscheinen unter diesem Punkt nur Angaben zu den Inhaltsstoffen, die nach Rechtsvorschriften eingestuft sind oder für die Grenzwerte festgelegt wurden.

    Die Spitzenbegrenzungskategorie, die für die Beurteilung eines Messergebnisses relevant ist, wird von den Fachkräften für Arbeitssicherheit als Information benötigt, da diese die Beurteilung der Messergebnisse vornehmen.

    Der BGW-Wert findet sich nur in der Information für den Arbeitsmediziner und für den Betriebsrat wieder.

    Angaben zu weiteren Inhaltsstoffen werden oft in der Produkt-Charakterisierung angegeben.

    Wichtig in diesem Zusammenhang ist der Hinweis, dass von nicht eingestuften Stoffen bzw. Stoffen ohne Grenzwert auch Gesundheitsgefahren ausgehen können bzw. auch bei Einhaltung der Grenzwerte Gefährdungen nicht auszuschließen sind.
    Dies gilt insbesonders für krebserzeugende, fruchtschädigende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Stoffe.

    Deshalb kann beispielsweise unter dem Punkt 'Atemschutz' im Abschnitt 'Persönliche Schutzmaßnahmen' ein Atemschutzfilter angegeben sein, obwohl keine Grenzwertüberschreitungen beim Verarbeiten des Produktes gemessen wurden.

    In Abhängigkeit von der Art der Inhaltsstoffe des Produktes und der jeweiligen Zielgruppe
    können erscheinen:


    - Arbeitsplatzgrenzwert (AGW)
    - BGW-Werte (in den Informationen für Arbeitsmediziner und Betriebsräte)
    - Spitzenbegrenzungs-Kategorie (in den Informationen für die Fachkräfte für Arbeitssicherheit)
    - Krebserzeugendes Potenzial (nach den EG-Kategorien K1, K2 oder K3)
    - Fruchtschädigendes Potenzial (nach den EG-Kategorien RE1, RE2 oder RE3)
    - Beeinträchtigung der Fortpflanzungsfähigkeit (nach den EG-Kategorien RF1, RF2 oder RF3)
    - Erbgutveränderndes Potenzial (nach den EG-Kategorien M1, M2 oder M3)
    - Gefahr der Hautresorption (H)
    - Gefahr der Sensibilisierung (S)


    Und speziell zum AGW

    AGW (Arbeitsplatzgrenzwert)
    Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz (Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW)) sind mit In-Kraft-Treten der Gefahrstoffverordnung 2005 grundsätzlich gesundheitsorientiert.
    Der AGW ist demzufolge der Grenzwert für die zeitlich gewichtete durchschnittliche Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz in Bezug auf einen gegebenen Referenzzeitraum. Er gibt an, bei welcher Konzentration eines Stoffes akute oder chronische schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit im Allgemeinen nicht zu erwarten sind.

    Die Arbeitsplatzgrenzwerte werden wohl zunächst in erster Näherung den MAK-Werten entsprechen.
    Die TRK-Werte (Technischen Richtkonzentrationen) sind mit der Gefahrstoffverordnung 2005 ersatzlos gestrichen, weil sie 'lediglich' den Stand der Technik wiedergespiegelt haben, also nicht gesundheitsorientiert gewesen sind.


    Da Epoxidharz bei sensiblen Menschen schon in geringen Mengen zu Reaktionen führen kann, der Grenzwert also individuell ist, wird es wohl keine direkten Grenzwerte geben.

    Gruß Tommy

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    • Offizieller Beitrag

    hallo helmut,

    wie tommy schon sagte ist es individuell grenzwerte festzulegen (kommt auf die stoffe an), erstmal ermitteln welche stoffe benutzt werden und dann die expositionzeit ermitteln.

    in punkt 3 der trgs 900 ist eine tabelle aufgeführt mit sämtlichen stoffen und deren spitzen bergr. sowie deren überschreitungsfaktor.
    da musst du dich näher einlesen.............. eventuell auch berechnen, die formel dazu findest du auf der ersten seite..........

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

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    (Sapere aude)

  • http://www.bgbau.de/d/pages/presse/preme08/epoxid.html

    Gesundheitsrisiko für Beschäftigte und Heimwerker
    Berufsgenossenschaft warnt vor leichtfertigem Umgang mit Epoxidharzen
    (29.05.2008)

    In der Bauwirtschaft und anderen Branchen werden zunehmend Epoxidharze eingesetzt, wegen der guten technischen Eigenschaften des Baustoffes. Auch Heimwerker greifen zu dem Stoff, meist in Form von Klebern. Die Schattenseite: Immer mehr Beschäftigte leiden unter allergischen Erkrankungen. Jedes Jahr müssen zahlreiche Arbeitnehmer deswegen Ihren Beruf an den Nagel hängen. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) rät dringend zur Vermeidung von Epoxidharzen oder zum professionellen Schutz bei der Verarbeitung. Zudem können Betriebe im Rahmen einer bundesweiten Aktion der BG BAU zusätzliche Beratung vor Ort anfordern.

  • Hallo Toni,

    erst einmal danke für Deine Hilfe und Deine Tipps. Ich habe die TRGS900 vorliegen. Hast Du die Konzentration (C) eines Stoffes in der Luft schon einmal berechnet. Es wäre hilfreich zu wissen, wie man die Formel C = Molvolumen in l/ Molmasse in g anwendet. Findet man die Molmasse und -volumen auf dem Sicherheitsdatenblatt ?
    Ich würde die Konzentrationsberechnung des AGW gerne in meine Praktikumsarbeit einbinden.

    Grüsse aus Köln
    Helmut

  • Hallo Helmut,

    ich hoffe mal ich verstehe da nicht was falsch, aber die Formel die du nennst ist doch lediglich die Umrechnung der Konzentrationsangaben von mg/m3 zu ml/m3 (ppm) und umgekehrt.

    Molvolumen in l
    C (ml/m3) = ----------------------- * C (mg/m3)
    Molmasse in g

    Molmasse Wasserstoff = 1 g/mol
    Molmasse Sauerstoff = 16 g/mol
    Molmasse Wasser (H2O) = 18 g/mol
    Molmasse Fluor = 19 g/mol

    Als Molvolumen nimmt man das des idealen Gases an: 24,4640424 l/mol

    Z.B. Fluorwasserstoff AGW = 1 ml/m³ oder 0,83 mg/m³
    Molmasse = 20 g/mol

    Arbeitsplatzgrenzwerte kannst Du nicht berechnen, naja Ausnahme Kohlenwasserstoffe aber ansonsten nicht

    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

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