Hallo Allerseits,
ich habe vor 6 Monaten zwar meinen Gefahrgutbeauftragten gemacht und trotzdem jetzt ein Problem (Bin aber noch nicht als Gefahrgutbeauftragter bestellt). Da bei uns im Normalfall aber kein Gefahrgut anfällt fehlt mir natürlich die Erfahrung wobei ich nun eure Unterstützung benötige.
Folgendes Problem:
Im hiesigen Werk haben wir Stoffe (Neuware) die wir nicht mehr benötigen, diese Stoffe könnten wir aber in einem anderen Werk benötigen. Nun möchte man die Stoffe per Haus und Hofspedition (ist rechtlich ein eigenständigs Unternehmen) dort hin schaffen.
Dabei handelt es sich um:
01. Verdünnung für RDL-Lacke UN 1263 Verpackungsgruppe III 500Kg
(20x25kg Gebinde)
02. Lack RDL 50 UN 1263 Verpackungsgruppe III 540Kg
(27x20kg Gebinde)
03. Ziehmittel UN 1993 Verpackungsgruppe III 125L
(5x25L Gebinde)
Zuerst wollte man das so einfach komplett auf einen LKW packen und ab damit, glücklicherweise hat da jemand aufgepasst und mir Bescheid gegeben.
Nun ist mir die Idee gekommen die Stoffe in begrenzten Mengen dort hin zu schaffen um den "Papieraufwand" so gering wie möglich zu halten.
Ich habe an einen Transport nach 1.1.3.6 ADR unter Einhaltung der jeweiligen Mengengrenzen (1.000 Punkte) gedacht.
Pos.1 Verdünnung ICT Verpackungsgruppe II fällt unter die Beförderungsgruppe 2, höchstzulässige Gesamtmenge 333 kg/L (Faktor 3)
Pos.2 Innenschutzlack RDL 50 sowie Pos.3 Ziehmittel 10-46 beides Verpackungsgruppe III fallen unter die Beförderungsgruppe 3, höchstzulässige Gesamtmenge 1000kg/L (Faktor 1)
Ist die Denkweise i.O. Was muss ich dann bei den Papieren beachten bzw. was brauche ich dann?
Gruß Ralph-Hf
Besten Dank im Voraus!