Gefahrgut-Versand in begrenzten Mengen möglich?

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  • Hallo Allerseits,
    ich habe vor 6 Monaten zwar meinen Gefahrgutbeauftragten gemacht und trotzdem jetzt ein Problem (Bin aber noch nicht als Gefahrgutbeauftragter bestellt). Da bei uns im Normalfall aber kein Gefahrgut anfällt fehlt mir natürlich die Erfahrung wobei ich nun eure Unterstützung benötige.

    Folgendes Problem:
    Im hiesigen Werk haben wir Stoffe (Neuware) die wir nicht mehr benötigen, diese Stoffe könnten wir aber in einem anderen Werk benötigen. Nun möchte man die Stoffe per Haus und Hofspedition (ist rechtlich ein eigenständigs Unternehmen) dort hin schaffen.
    Dabei handelt es sich um:
    01. Verdünnung für RDL-Lacke UN 1263 Verpackungsgruppe III 500Kg
    (20x25kg Gebinde)
    02. Lack RDL 50 UN 1263 Verpackungsgruppe III 540Kg
    (27x20kg Gebinde)
    03. Ziehmittel UN 1993 Verpackungsgruppe III 125L
    (5x25L Gebinde)
    Zuerst wollte man das so einfach komplett auf einen LKW packen und ab damit, glücklicherweise hat da jemand aufgepasst und mir Bescheid gegeben.

    Nun ist mir die Idee gekommen die Stoffe in begrenzten Mengen dort hin zu schaffen um den "Papieraufwand" so gering wie möglich zu halten.
    Ich habe an einen Transport nach 1.1.3.6 ADR unter Einhaltung der jeweiligen Mengengrenzen (1.000 Punkte) gedacht.
    Pos.1 Verdünnung ICT Verpackungsgruppe II fällt unter die Beförderungsgruppe 2, höchstzulässige Gesamtmenge 333 kg/L (Faktor 3)
    Pos.2 Innenschutzlack RDL 50 sowie Pos.3 Ziehmittel 10-46 beides Verpackungsgruppe III fallen unter die Beförderungsgruppe 3, höchstzulässige Gesamtmenge 1000kg/L (Faktor 1)

    Ist die Denkweise i.O. Was muss ich dann bei den Papieren beachten bzw. was brauche ich dann?

    Gruß Ralph-Hf
    Besten Dank im Voraus!

    "In der Hälfte des Lebens opfern wir unsere Gesundheit, um Geld zu erwerben. In der anderen Hälfte opfern wir Geld, um die Gesundheit wiederzuerlangen." (Voltaire)

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  • Hi Ralph-HF,

    ...jau, gar nicht so einfach...

    Anyway, zum Anfang sei gesagt, dass Du hier zwei Begrifflichkeiten verwechselst: Bei 1.1.3.6 handelt es sich um sog. "Freistellungsregelungen"; die "begrenzten Mengen" (Limited Quantities - LQ) sind in Kap. 3.4 beschrieben und laufen nach gänzlich anderen Gesetzmäßigkeiten ab.

    Bei Deinem Problem hilft Dir 1.1.3.6 in meinen Augen nicht wirklich weiter, da Du allein mit Pos. 1 schon auf 1500 Punkte kommst. Die 1000 Punkte Grenze gilt immer je Beförderungseinheit und Du müsstest daher mind. 3 Transporte durchführen - lohnt sich da der Aufwand? Eine Tabelle zur Berechnung von Mengen und Punkten findest Du übrigens im Downloadbereich unter Sifa sonstiges (Excel-sheet).

    Mein Rat: Versende das Zeug als Gefahrgut und hole Dir Unterstützung von Deiner "Hausspedition" - die sollte Dir bei solchen Produkten hilfreich zur Seite stehen können.

    Stichworte hierbei sind, wie Du sicher weist: Beförderungspapier, Unfallmerkblätter, Kennzeichnung, Fahrerqualifikation usw.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo Michael,
    danke für die Antwort.

    Da des öfteren sich ein LKW auf den Trip ins Zweitwerk begibt hatte ich gedacht das es einfacher wird wenn ich unter den 1000 Punkten bleibe.
    Bei Pos.01 kann ich da max bei 333 KG versenden, wenn ich das überschüssige Gut dann bei Pos 3 zupacke würde ich auch da unter 1000 Punkte bleiben, somit wären es aber tatsächlich 3 Transporte.
    Was ich dadurch spare wäre das Unfallmerkblätter, die Kennzeichnung des Fahrzeugs und die Fahrerqualifikation.

    Wie gesagt Touren gibt es dahin genügend mit nicht Gefahrgut, da könnte ich das dementsprechend "beipacken".

    Hab ich da noch einen Gedankenfehler???

    Danke für den Tip mit dem Excel-sheet.

    Gruß Ralph

    Stimmt, mit 1.1.3.6 lag ich ein bisschen falsch 8o

    "In der Hälfte des Lebens opfern wir unsere Gesundheit, um Geld zu erwerben. In der anderen Hälfte opfern wir Geld, um die Gesundheit wiederzuerlangen." (Voltaire)

  • Hallo Ralph-HF,

    ...kannst Du unter diesen Umständen natürlich machen. Dennoch darfst Du nicht vergessen, dass es sich bei den Transporten immer noch um solche handelt, die, wenn auch nur eingeschränkt, dem ADR unterliegen.

    Bestimmungen zur Kennzeichnung der Verpackung, Einhaltung von Verpackungsvorschriften und Ausstellung eines entsprechenden Beförderungspapiers usw. sind also weiterhin einzuhalten.

    ...und noch ein Tipp: Gerade weil Du anfängst mit dem Gefahrgut wären solche Dinge ja vielleicht auch mal was zum Üben, oder?!

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Mit dem Excel-sheet hab ich Probs. Die Datei öffnet aber bei der Klasse oder der Verpackungsgruppe funzt das Pulldownmenue nicht.

    Gruß Ralph

    Ps.: werde die Fracht in drei Transporten bewerkstelligen!

    "In der Hälfte des Lebens opfern wir unsere Gesundheit, um Geld zu erwerben. In der anderen Hälfte opfern wir Geld, um die Gesundheit wiederzuerlangen." (Voltaire)

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  • Probs?!?, funzt?!?! = Bahnhof!!!

    Egal! Du hast Recht, dass mit dem Pull down funktioniert nicht, war aber hier auch nicht die im Vordergrund stehende Funktion. Dies sollte eher die Umrechnung der Massen in Gefahrgutpunkte gewesen sein.

    Du denkst aber schon daran, dass bei diesen Transporten ein entsprechendes Beförderungspapier ausgestellt werden muß, aus dem die Anzahl der Punkte für die einzelnen Gefahrgüter sowie die Gesamtpunktzahl der Beförderungseinheit hervorgeht. oder?! Des Weiteren ist darauf die Inanspruchnahme der Freistellungsregel zu vermerken.

    Ansonsten geht auch so ein Ding mal mächtig in die Hose...

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Zitat

    Original von MichaelD

    Du denkst aber schon daran, dass bei diesen Transporten ein entsprechendes Beförderungspapier ausgestellt werden muß, aus dem die Anzahl der Punkte für die einzelnen Gefahrgüter sowie die Gesamtpunktzahl der Beförderungseinheit hervorgeht. oder?! Des Weiteren ist darauf die Inanspruchnahme der Freistellungsregel zu vermerken.
    l

    Jau, daran hab ich gedacht, steht ja glücklicherweise so auch in der ADR!
    Oben im Beförderungspapier steht als erstes:

    "BEFÖRDERUNG OHNE ÜBERSCHREITUNG DER IN UNTERABSCHNITT 1.1.3.6 FESTGESETZTEN FREIGRENZEN"

    dann:
    UN Nr. / Bezeichnung / Klasse / Verpackungsgruppe
    Genaue Bezeichnung des Stoffes
    Anzahl und Masse der Verpackungsstücke - Gesamtgewicht

    Versandstücke sind mit dem Gefahrenzettel 3 gekennzeichnet!
    ----------------

    Das was mich jetzt allerdings wundert ist, das hier jetzt einige sind die sich wundern das man so einen Aufstand machen muss, haben sie doch sonst auch nicht machen müssen und fragen seit wann das denn sein müsste 8o

    Gut das ich noch nicht zum Gefahrgutbeauftragten bestellt bin, und wenn das so ist muss ich wohl hier noch einiges klären!
    Auch wenn es hier selten der Fall ist das Gefahrgut versand wird muss ich mich aber auch noch mehr mit dem Thema auseinandersetzen. Seit meiner Schulung sind ja nun auch wieder 6 Monate ins Land gezogen, in der Zeit hab ich natürlich einiges vergessen X(

    Gruß Ralph

    "In der Hälfte des Lebens opfern wir unsere Gesundheit, um Geld zu erwerben. In der anderen Hälfte opfern wir Geld, um die Gesundheit wiederzuerlangen." (Voltaire)

  • Punktetabelle, wie sollte die aussehen?

    Ist die so wie im Excel-sheet, dann hab ich's!

    Gruß Ralph

    "In der Hälfte des Lebens opfern wir unsere Gesundheit, um Geld zu erwerben. In der anderen Hälfte opfern wir Geld, um die Gesundheit wiederzuerlangen." (Voltaire)

    Einmal editiert, zuletzt von Ralph-HF (28. Mai 2008 um 11:05)

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  • ...jau, kann z.B. so aussehen.

    Quelle hierfür ist Unterabschnitt 5.4.1.1.1 f

    Und noch ein kleines Schmankerl für den Fahrer: Die Tabelle muss immer aktuell sein. Wenn er also unterwegs Teilladung abgibt, muss diese aus der Tabelle gestrichen und die Punkte neu addiert werden. Lädt er auf der anderen Seite etwas zu, müssen die Punkte ebenfalls addiert werden - und jetzt kommts: Wenn die Beförderungseinheit dadurch mehr als 1000 Punkte erhalten sollte, gilt 1.1.3.6 nicht mehr und unter Umständen sind alle Beteiligten dran - gut, nä?!?

    Ja, ja, so tricky ist das manchmal mit dem Gefahrgut und den Ausnahmeregelungen.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

    Einmal editiert, zuletzt von MichaelD (28. Mai 2008 um 15:25)

  • Jau, das ganze Thema Gefahrgut ist schon ne Sache.
    Bei einer der Touren werden 975 Punkte an Bord sein, da werde ich sicherheitshalber auch kontrollieren ob da nicht noch irgendetwas anderes auf dem oder an dem Fahrzeug befindet. So paar Pünktchen können einen da dann ganz schön Ärger bescheren.
    Hab auch inzwischen unter 8.1.4.2 [Mindestausrüstung bei Beförderung 1-1.3.6] gefunden
    ..tragbarer Feuerlöscher für Brandklasse A, B und C mit einem Mindestfassungsvermögen von 2 kg Pulver...

    Ich weiß zwar nicht wie man mit einem 2 kg Pulverlöscher z.B. einen Motorbrand löschen will, ist aber Vorschrift und wird somit dann auch kontrolliert.

    Gruß Ralph
    (und Danke)

    Was mir noch einfällt:
    Bei der Gefahrgutbeauftragtenausbildung hatte der Ausbilder uns eine Checkliste mitgegeben. Er empfahl uns die bei jedem Transport zu verwenden und entsprechende Notizen darauf zu vermerken.
    Leider habe ich diese Checkliste verschlürrt, hat die noch jemand und kann sie mir zukommen lassen?

    Gruß Ralph

    "In der Hälfte des Lebens opfern wir unsere Gesundheit, um Geld zu erwerben. In der anderen Hälfte opfern wir Geld, um die Gesundheit wiederzuerlangen." (Voltaire)

    Einmal editiert, zuletzt von Ralph-HF (29. Mai 2008 um 08:56)

  • Hallo Ralph,

    habe selbst auch noch nicht viel Maßnahmen umgesetzt,
    aber bin schon hier und da fündig geworden.

    Schau mal unter

    http://www.bmvbs.de/-,1827.929047/…orschriften.htm

    Klar ist für uns alle: seit 01.07.2007 ist die überarbeitete ADR gültig.

    Schau mal unter der
    VCI-Leitlinie Beförderung gefährlicher Güter im PKW/Kombi

    gute Beispiele zur Berechnung und Ablaufschema wenn dann....

    Wir schreiben uns

    Beste Grüße sendet

    Jörg aus Wetzlar

    2 Mal editiert, zuletzt von Jörg Wetzlar (29. Mai 2008 um 15:56)

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