Hallo zusammen,
ich hab bei mir ein kleines Problem da unsere GF der Meinung ist dafür nicht Haftbar zu sein.
Bei uns gegenüber ist unsere Schwesterfirma die wir morgens mit Material auf Wickeltrommeln mit dem LKW beliefern.Diese Firma hat einen eigenen Gf und eine Sifa.
Gestern hab ich gesehen wie 2 Mitarbeiter der Schwesterfirma mit Palletten-Hubwagen beladen (350KG)von uns über die Straße ihr Material gezogen haben.
Die Straße besteht aus 4 Spuren mit regelrecht flotten LKW und PKW Verkehr.Dazu passend eine schräg liegende Eisenbahnschiene.
Nach ihren Angaben hat ihr Vorgesetzter der auch (alte) Sifa ist sie dazu beauftragt.
Ich habe das meiner GF mitgeteilt und das wir solche Aktionen nicht billigen sollten und wir das der Bg melden sollten,bei Wiederholung.
Die Antwort darauf war,ich sollte nicht in deren Aufgaben mischen wir wären nicht deren Aufsichtsperson. Getreu nach dem Motto.....
Unwissenheit schütz mich vor Strafe!!!!
Ich sehe das aber anders......z.b Das Ladungssicherungsgesetz!
Wo beschrieben ist das die GF für die Verladung Haftbar gemacht wird.
Hat jemand ein Erfahrung damit schon gemacht?