Frage zur Haftung

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  • Hallo zusammen,
    ich hab bei mir ein kleines Problem da unsere GF der Meinung ist dafür nicht Haftbar zu sein.
    Bei uns gegenüber ist unsere Schwesterfirma die wir morgens mit Material auf Wickeltrommeln mit dem LKW beliefern.Diese Firma hat einen eigenen Gf und eine Sifa.

    Gestern hab ich gesehen wie 2 Mitarbeiter der Schwesterfirma mit Palletten-Hubwagen beladen (350KG)von uns über die Straße ihr Material gezogen haben.
    Die Straße besteht aus 4 Spuren mit regelrecht flotten LKW und PKW Verkehr.Dazu passend eine schräg liegende Eisenbahnschiene.
    Nach ihren Angaben hat ihr Vorgesetzter der auch (alte) Sifa ist sie dazu beauftragt.
    Ich habe das meiner GF mitgeteilt und das wir solche Aktionen nicht billigen sollten und wir das der Bg melden sollten,bei Wiederholung.
    Die Antwort darauf war,ich sollte nicht in deren Aufgaben mischen wir wären nicht deren Aufsichtsperson. Getreu nach dem Motto.....
    Unwissenheit schütz mich vor Strafe!!!!

    Ich sehe das aber anders......z.b Das Ladungssicherungsgesetz!
    Wo beschrieben ist das die GF für die Verladung Haftbar gemacht wird.

    Hat jemand ein Erfahrung damit schon gemacht?

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  • Ich sehe das so, wenn eure GL die Art und Weise der Ladungssicherung so wie den darauf folgenden Transport von eurem Betriebsgelände billigt und toleriert und wenn von dieser Art und Weise eine Gefährdung ausgeht oder resultiert und die GL, die durch dich auf die Gefährdung hingewiesen wurde in der Haftung.

    Wenn dir aber diese Gefährdung bewußt ist, dürftest du den Transport von eurem Betriebsgelände so garnicht zulassen, dass heißt, die Ware verlässt so lange nicht das Betriebsgelände bis sie vorschriftsmäßig gesichert und mit geeignetem Transportmittel bewegt wird.

    Das ist Gefahr im Verzug und du mußt unmittelbar handeln, sonst bist du drann.
    Gruß Tommy

    • Offizieller Beitrag

    hallo,

    ich fange mal so an, wie sieht eure BA aus? das sollte in der BA drinstehen


    Schau Dir mal BGV D27 und die BGV D27 Durchführungsanweisungen an,
    da stehen sicherlich einige gute Hinweise drin, dann wäre die Frage noch zu klären, was passiert wenn die Herren mit den Mitgänger über die Straße gehen und werden angefahren bzw, es ensteht ein Unfall mit einer Kettenraktion...... siehe StVO
    Aber wie gesagt solche Fragen dürften erst gar nicht enstehen, weil es meiner Meinung nach ein Orga. Verschulden ist wenn es nicht klar geregelt ist.

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

  • Ich habe heute mal zum Gespräch geladen.
    Mein Bl und ich und der Bl mit dem Produktionsmeister der Schwesterfirma.
    Wir haben das Organisatorisch so jetzt geregelt das wir morgens mit unserem Lkw die beliefern und alle 2 tage die leeren Wickeltrommeln mit dem LKw wieder abholen.
    Zusätzlich werden von denen noch 5 W.Trommeln gestellt um engpässe besser zu überwinden.

    Aber glaubt mal nicht das die beiden der Schwestergesellschaft sich was von dem Gespräch sich angenommen haben.....das wurde nur belächelt.....und ihre unwissenheit mit nicht witzigen äußerungen überspielt.
    Vielleicht werden die auch mal erwachsen!!!!!!

    Unwissenheit schütz vor Strafe nicht!!!!!

  • Zitat

    Original von J.C.Alonso
    Wir haben das Organisatorisch so jetzt geregelt....

    Das heißt also ihr habt die Grundlage für eine BA geschaffen!
    Ist diese BA per Unterweisung an die MA vermittelt worden MÜSSEN sie sich daran halten, ob sie wollen oder nicht, ob sie lächeln oder heulen, ansonsten könnte eine Abmahnung folgen. (Daran kann man dann auch erkennen wie ihr Vorgesetzter das wirklich sieht!)

    Bei so einer Sache ist es wichtig den Betriebsrat mit ins Boot zu holen, sonst gibt das noch ewig hickhack, ich mache das jedenfalls so.

    Gruß Ralph

    "In der Hälfte des Lebens opfern wir unsere Gesundheit, um Geld zu erwerben. In der anderen Hälfte opfern wir Geld, um die Gesundheit wiederzuerlangen." (Voltaire)

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