Hallo Ihr,
ich hab' irgendwie im Kopf, dass Gefährdungsbeurteilungen jedem Mitarbeiter zugänglich gemacht werden müssen. Allerdings finde ich nicht mehr, wo das geschrieben steht.....
Kann es sein, dass das nur für die Betriebsanweisungen galt (§9 BetrSichV) und ich das grad durcheinander bekomme?
Danke für Eure Hilfe
Grüßle
Elke